Behindertenschutzgesetz: Novelle bringt Gutes und Schlechtes

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ANMOD
Weiter geht es mit einem Beitrag über die Novellierung des Behindertenschutzgesetzes in der Steiermark. Das schon in wenigen Wochen beschlossen werden soll. Fortschritte, aber auch markante Rückschritte: Das sind die Aussichten für das neue Behindertenschutzgesetz – sagen Vertreter*innen von Organisationen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen. Dieses neue Behindertengesetz wird einige Änderungen für diese Menschen mit sich bringen, vor allem was das Arbeiten anbelangt. Mehr dazu hat Irene recherchiert:

 

SKRIPT
NOVELLIERUNG BEHINDERTENGESETZ (live)

IRENE
Ja, in der Steiermark soll es schon bald ein neues Gesetz für Menschen mit Behinderungen geben. Das neue Gesetz soll bereits Anfang Juli vom Landtag beschlossen werden. Wie häufig bei neuen Regelungen gibt es auch hier Dinge zu begrüßen, aber auch zu bemängeln. So haben etwa Vertreterinnen und Vertreter von Behindertenschutz-Organisationen Ende letzter Woche eine Pressekonferenz in Graz abgehalten. Dabei wurden die positiven Neuerungen erklärt, aber es wurde auch vor einigen deutlichen Verschlechterungen für Menschen mit Behinderungen gewarnt.

Allgemein gesprochen sollen mit dem neuen Gesetz zum Beispiel mehr Menschen mit Behinderungen aus den Tageswerkstätten geholt und in bezahlte, existenz-sichernde Dienstverhältnisse in Betrieben eingegliedert werden. Das begrüßt auch einer der VertreterInnen auf der Pressekonferenz, Donat Schöffmann:

OTON DONAT POSITIVES 1

Grundsätzlich wolle man, so die Behinderten-VertreterInnen, nicht einfach nur kritisieren, sondern eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Land Steiermark anbieten.

Donat Schöffmann zu weiteren positiven Punkten der Gesetzes-Novelle:

OTON DONAT POSITIVES 2

Aber – wie gesagt, auch deutliche Kritik gibt es am neuen Behindertengesetz. Und diese ist durchaus ernstzunehmen: Denn das Land Steiermark möchte sich in Zukunft von der Auszahlung von Lohnkostenzuschüssen für ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen verabschieden. Dadurch könnte vielen Menschen mit Behinderungen künftig der Zugang zu Lehrstellen und zum Arbeitsmarkt großteils verwehrt bleiben. Das erklärt Thomas Driessen, Vorsitzender des Dachverbands Die Steirische Behindertenhilfe, der ebenfalls auf dieser Pressekonferenz war:

OTON THOMAS NEGATIVES 1

Und immer noch arbeiten in unserem Land tausende Menschen in Tageswerkstätten ohne Sozialversicherung für ein Taschengeld von 60 Euro pro Monat. Noch einmal Thomas Driessen vom Dachverband Die Steirische Behindertenhilfe:

OTON THOMAS NEGATIVES 2

Weitere Kritikpunkte der Behinderten-VertreterInnen sind: Das Land möchte sich auch von der IBA, der Integrativen Berufsausbildung verabschieden. Auch dafür sei der Bund zuständig, heißt es.

Kurz erklärt bedeutet das, dass bestimmte Jugendliche mit höherem Assistenz-Bedarf für den Lehrabschluss diese intensive Begleitung bisher bekommen haben und nun nicht mehr erhalten sollen. Und: Das Land streicht auch die „Unterstützte Beschäftigung“ aus dem Gesetz und verzichtet damit weiterhin auf eines der europaweit bewährtesten Instrumente der beruflichen Integration („supported employment“). Statt bezahlter Beschäftigung und eigener Kranken- und Pensionsversicherung soll es für Menschen mit Behinderung weiterhin nur ein „Taschengeld“ geben, wie es Thomas Driessen vorhin erläutert hat.

Noch einige Zahlen zu Menschen mit Behinderungen in Österreich, auf welche die BehindertenvertreterInnen aufmerksam machen: Nur jeder zweite Mensch mit Behinderungen hat eine bezahlte Arbeit. Gegenüber dem Vorjahr ist die Arbeitslosenrate bei dieser Bevölkerungsgruppe im ersten Quartal um rund 30 Prozent gestiegen. Menschen mit Behinderungen sind zudem öfter und länger arbeitslos als andere und damit weit stärker von Armut betroffen.

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