Uploadervereinbarung 2025

Definitionen

Display Europe eG, FN 619589k ist Betreiber des Cultural Broadcasting Archive („CBA“), einer online Datenbank zur Sammlung und online Zurverfügungstellung von Medieninhalten insbesondere von Rundfunkprogrammen Freier Radios, Podcasts, Videocasts und Artikel. Nutzer/innen („Uploader“) haben die Möglichkeit, selbständig Information (zB. Rundfunksendungen) („Information“, einzeln der „Beitrag“) in der Datenbank zu speichern („Upload“) und so der Öffentlichkeit via Internet zugänglich zu machen („Zurverfügungstellung“).

Der Betreiber speichert für den/die Uploader/in unentgeltlich die vom/von der Uploader/in eingegebene Information ohne Einfluss auf die Inhalte der Beiträge und stellt die Information online zur Verfügung. Diese Dienstleistung vom Betreiber wird als Hosting iSd Art 6 Digital Services Act erbracht („Hosting“).

Der/die Uploader/in verpflichtet sich für den Upload von Information zur Einhaltung des Rahmens der Journalism Trust Initiative (Journalistische Grundsätze) oder eines vergleichbaren journalistischen Verhaltenskodex’ (z.B. „Grundsätze journalistischen Handelns des Österreichischen Presserates„).

Umfang

Nachstehende Vereinbarung gilt für sämtliche von Uploader im CBA gespeicherte Information einschließlich der Data Space Services, sofern der Uploader nicht rausoptiert. Die Wiedergabe erfolgt im Interesse und auf Initiative des/der Uploader/in, der/die die Information der Öffentlichkeit im Internet zugänglich macht. Der Betreiber erbringt dem/der Uploader/in unentgeltlich die Dienstleistung des „Hosting“ iS von Art 6 DSA. Der/die Uploader/in hat keinen Anspruch auf dauerhafte, unentgeltliche Wiedergabe unter einer bestimmten Internetadresse; eine Einstellung der Dienstleistung von Seiten des Betreibers kann jederzeit erfolgen. Der Betreiber ist berechtigt, die aus dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Rechte auf etwaige Rechtsnachfolger
übergehen zu lassen.

Werknutzung

  1. Der/die Uploader/in erteilt dem Betreiber sowie im Fall, dass der Upload von einem für das Hosting auf cba.media zahlenden Mitglied des Verbandes Freier Rundfunk Österreich („VFRÖ“) umfasst ist, dem Verband Freier Radios Österreich, Kandlgasse 6/1-3, A-1070 Wien unwiderruflich das nicht exklusive, örtlich und zeitlich unbeschränkte, sublizensierbare und übertragbare Recht, die Information zur Speicherung und Wiedergabe im Internet bzw in Kommunikationsnetzen zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, drahtlos oder drahtgebunden zu übertragen oder zu senden und zur Verfügung zu stellen. Die Werknutzungsbewilligung schließt Dienste wie die Verbreitung der Information in Streamingformaten (zeitgebundene sowie zeitungebundene Verbreitung) oder Podcasting (Verbreitung via push-Dienste) mit ein. Die Genehmigung zur Nutzung der Informationen schließt auch die (automatisierte) Erstellung von Transkripten, Übersetzungen, Zusammenfassungen, einer Verschlagwortung und von Untertiteln mit ein, es sei denn, der/die Uploader/in entscheidet sich dagegen. Die gewährten Rechte verpflichten den Betreiber nicht zur Erbringung der genannten Dienstleistungen. Der Betreiber ist weiters berechtigt, die Information selbst oder durch Dritte zu bearbeiten und die Bearbeitung im selben
    Umfang zu verwerten.
  2. Die Display Europe eG ist auch Betreiber der Plattform displayeurope.eu. Der/die Uploader/in räumt Display Europe eG die gleichen Rechte an den von ihm/ihr hochgeladenen Informationen für die Plattform displayeurope.eu ein, wie sie unter 1. beschrieben sind. Der/die Uploader/in kann angeben, dass er/sie seine hochgeladenen Informationen speziell für den Newsfeed von displayeurope.eu anbieten möchte.
  3. Die Display Europe eG betreibt zusammen mit dem Cultural Broadcasting Archive – Verein zur Förderung digitaler Kommunication einen Datenraum (derzeit European Cultural Backbone genannt), in dem sie Daten von anderen Plattformen einpflegt und anderen Plattformen Zugang zu diesen Daten gewährt, insgesamt Daten austauscht und auf der Grundlage der zusammengeführten Daten Such- und Empfehlungsdienste anbietet („Datenraumdienste“). Der Betreiber ist berechtigt, (verarbeitete) Informationen/Daten im Datenraum auszutauschen, ausgenommen sofern und sobald der/die Uploader/in sich von den Datenraumdiensten abmeldet. Der Austausch von Daten mit anderen Plattformen und das Recht zum Austausch von (verarbeiteten) Informationen/Daten umfasst auch den geplanten Austausch mit dem derzeit in Entwicklung befindlichen (Trusted) European Media Data Space.
  4. Der/die Uploader/in erteilt Dritten – sofern die Lizenzwahl nicht ohnehin CC BY (siehe unten 5.) oder im Falle entgeltlicher Nutzung durch Zahlung des/der Uploader/in gegebenenfalls anderweitig ist – das Recht für die nichtkommerzielle Nutzung iSd Creative Commons Lizenz-Attributs NC in der jeweils gültigen Fassung.
  5. Ist ein Beitrag des/der Uploader/in nicht anders gekennzeichnet, so gilt die von dem/der Uploader/in im CBA gespeicherte Information als im Sinne der Creative Commons Lizenz CC-BY in der zum Zeitpunkt der Speicherung gültigen Fassung lizenziert (zZ. 4.0 siehe https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode).

Rechte Dritter

Der/die Uploader/in erklärt, sämtliche Rechte und Einwilligungen Dritter, die für die Zurverfügungstellung der Information im Internet erforderlich sind (insbes. datenschutz-, urheber-, medienrechtlich zB. für Musik, Interviewmitschnitte, Literatur), eingeholt zu haben und übermittelt dem Betreiber auf dessen Anfrage die betreffende Dokumentation. Sollten dem/der Uploader/in Umstände bekannt werden, die die zukünftige öffentliche Wiedergabe der Information im CBA oder auf displayeurope.eu unmöglich oder unzulässig machen, verpflichtet er/sie sich, den Betreiber umgehend davon zu verständigen. Der Betreiber wird die betreffende Information aus der Datenbank entfernen. Der Betreiber ist darüber hinaus zur sofortigen Entfernung der Information berechtigt, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Veröffentlichung rechtswidrig ist und/oder Rechte Dritter verletzt. Die Entfernung oder Sperre der Information liegt im alleinigen Ermessen des Betreibers, vorbehaltlich der gesetzlichen und der Bestimmungen der Terms of Use.

Haftung

Der Betreiber des CBA hat auf den Inhalt der Information keinen Einfluss. Der/die Uploader/in ist alleine für den Inhalt der Information verantwortlich, insbesondere zivil-, straf-, datenschutz- und medienrechtlich. Der/die Uploader/in hält den Betreiber für alle Ansprüche Dritter, zB. wegen Verletzung von Urheber- und Verwertungsrechten, Persönlichkeitsrechten, Medienrechten oder Datenschutzrechten, die aufgrund der vom/von der Uploader/in gespeicherten Information erhoben werden, schad- und klaglos.

Jegliche Haftung des Betreibers für Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen und auf die vom Vertragspartner für das letzte Geschäftsjahr geleisteten Zahlungen beschränkt. Nutzungsbedingungen/Terms of Use.

Uploader/in nimmt zur Kenntnis, dass die Display Europe eG ihre Dienste gemäß den auf der Website von CBA veröffentlichten Nutzungsbedingungen („ToU“) erbringt, die die Display Europe eG von Zeit zu Zeit ändern kann und darüber Uploader via CBA informiert. Der/die Uploader/in verpflichtet sich, die AGB in ihrer jeweils neuesten veröffentlichten Fassung einzuhalten.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Nutzungsvereinbarung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der/die Uploader/in seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zur Anwendung kommen. Für alle Streitigkeiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Uploading-Vereinbarung wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in 1010 Wien, Österreich vereinbart. Für Verbraucher gilt dies nur für solche, die zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben noch in Österreich beschäftigt sind.

Auftragsverarbeitung

Der/die Uploader/in ist datenschutzrechtlich Verantwortliche/r („Verantwortlicher“ oder „Auftraggeber“) für die mit dem Upload verbundenen personenbezogenen Daten, Display Europe ist Auftragsverarbeiter („Auftragsverarbeiter“ oder „Auftragnehmer“). Für das gegenständliche Vertragsverhältnis vereinbaren der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter die angeschlossene Auftragsverarbeitervertrag.

Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO

  1. Gegenstand der Vereinbarung
    1. Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung folgender Aufgaben: Hosting für die upgeloadeten Inhalte und Speicherung der in die Datenbank eingetragenen Beschlagwortung, sowie die (automatisierte) Erstellung von Transkripten und Übersetzungen. Diese Daten können von Auftragsverarbeiter zur Verbesserung des Services, insbesondere der Suche und zum Betrieb eines Vorschlagsystems weiterverarbeitet werden. Diese Vereinbarung ist als Ergänzung zur obigen Uploader Vereinbarung zu verstehen („Hauptvertrag“). Sonstige, insbesondere nicht in seiner in der zugrundeliegenden Kooperation definierte Funktionen, erhobene oder auf eine andere Art und Weise verarbeitete Daten sind ausdrücklich nicht vom Auftrag des Verantwortlichen
      umfasst.
    2. Folgende Datenkategorien werden vom Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet: sämtliche in den upgeloadeten Inhalten (insb. in Video- und Audiodateien) enthaltenen personenbezogenen Daten, wie zB. Name, Bilder, Stimme, persönliche Interessen, politische Einstellung und persönliche Meinung, sexuelle Orientierung, beruflicher und akademischer Werdegang, udgl.
    3. Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung: Uploader/innen, Interviewpartner/innen, Moderator/innen, sonstige an den upgeloadeten Inhalten erwähnte oder dargestellte Personen.
  2. Dauer der Vereinbarung
    Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und wird für die Geltungsdauer der jeweiligen Kooperation abgeschlossen. In Anbetracht der Art und des Zwecks dieser Vereinbarung, vereinbaren die Parteien, dass jede Kündigung oder Ablauf der Gültigkeit der Kooperation auch zur Beendigung dieser Vereinbarung führt und von ähnlichen Auswirkungen begleitet wird. Dies ist für solche Bestimmungen nicht anwendbar, deren Inhalt oder Art andeutet, dass diese auch nach der Vereinbarungsbeendigung weiter gelten sollen. Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt dadurch unberührt. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Verantwortliche auf die Erfüllung seiner Anweisung besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltenden rechtliche Aufforderungen gem. Punkt 4.10 verstoßen. In jedem Fall muss jegliche neue im Auftrag erfolgte Verarbeitung von personenbezogenen Daten sofort mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung eingestellt werden.
  3. Pflichten des Verantwortlichen
    1. Der Verantwortliche ist Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DSGVO hinsichtlich jeglicher Informationen gemäß Punkt 1.2 dieser Auftragsverarbeitervereinbarung, die sich auf identifizierte oder identifizierbare Personen beziehen iSd Art 4 Z 1 DSGVO („personenbezogene Daten“), die im Rahmen der Erbringung der unter Punkt 1.1 genannten Tätigkeiten an den Auftragsverarbeiter überlassen werden.
    2. Der Verantwortliche hat das Recht und die Pflicht, die Entscheidungen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten zu treffen.
    3. Der Verantwortliche ist ua dafür verantwortlich, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten, mit der der Auftragsverarbeiter beauftragt wird, eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht
  4. Pflichten des Auftragnehmers
    1. Der Auftragnehmer ist Auftragsverarbeiter iSd Art 4 Z 8 DSGVO hinsichtlich jeglicher Informationen gemäß Punkt 1.2 dieser Vereinbarung, die sich auf identifizierte oder identifizierbare Personen iSd Art 4 Z 1 DSGVO beziehen („personenbezogene Daten“), die im Rahmen der Erbringung der unter Punkt 1.1 genannten Tätigkeiten an ihn überlassen
      werden.
    2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Durchführung der unter Punkt 1.1 beschriebenen Tätigkeiten Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten. Erhält der Auftragnehmer einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, so hat er – sofern gesetzlich zulässig – den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des Auftragnehmers eines schriftlichen Auftrages.
    3. Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung im Sinne des Art 28 Abs 3 lit b DSGVO und § 6 DSG unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragnehmer aufrecht.
    4. Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er ausreichende Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat, um zu verhindern, dass Daten ordnungswidrig verwendet oder Dritten unbefugt zugänglich werden (Einzelheiten sind der Anlage ./1 zu entnehmen).
    5. Der Auftragnehmer ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Informationspflicht, Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenverarbeitung hält, hat der Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen. Für die Unterstützung steht dem Auftragsverarbeiter eine angemessene Vergütung zu.
    6. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, unverzügliche Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).
    7. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu errichten hat.
    8. Dem Auftraggeber wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch von ihm beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.Der Auftragnehmer ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, in dessen Auftrag zu vernichten. Auftragsverarbeiter kann jedoch die Daten selbst als Verantwortlicher im öffentlichen Interesse zu Archivzweck weiterverarbeiten.
    9. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.
  5. Ort der Durchführung der Datenverarbeitung
    Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw des EWR durchgeführt.
  6. Sub-Auftragsverarbeiter
    Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter hiermit die allgemeine schriftliche Genehmigung gemäß Art 28 Abs 2 DSGVO, dass dieser andere Unternehmen zur Durchführung von Verarbeitungen heranziehen kann („Sub-Auftragsverarbeiter“). Insbesondere wird der Auftragnehmer folgende Unternehmen als Sub-Auftragsverarbeiter hinzuziehen: servus.at – Verein für Kunst und Kultur im Netz, Kirchengasse 4, 4040 Linz (technischer Support und Internetzugang); Peter Vratny proserver1.at – EDV-Dienstleistungen, Welser Strasse 91, A-4643 Pettenbach (Backup); Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Germany (Entwicklungsserver), DeepL SE, Maarweg 165, 50825 Köln, Deutschland (Übersetzungen) und OpenAI Ireland Ltd, 1st Floor, The Liffey Trust Centre, 117-126 Sheriff Street Upper, Dublin 1, D01 YC43, Ireland (Übersetzungen und Zusammenfassungen), wobei die Datenverarbeitung bei OpenAI in den USA erfolgt. Beabsichtigte Änderungen des Sub-Auftragsverarbeiters sind dem Auftraggeber so rechtzeitig schriftlich bekannt zu geben, dass er dies allenfalls untersagen kann. Der Verantwortliche wird die Beauftragung jedoch nur aus wichtigem Grund untersagen. Der Auftragnehmer schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub- Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.
  7. Schlussbestimmungen
    Diese Vereinbarung unterliegt materiellem österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Die Änderungen oder Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Vereinbarung der Regelungen der Kooperation bzw anderer früheren Vereinbarungen zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter bezüglich der in Punkt 1.1 aufgelisteten Tätigkeiten vor.