21.09.2022 - werten den Rad- und Fußverkehr auf. So wird u.a. erstmals ein verbindlicher Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge festgelegt, der im Ortsgebiet 1,5 m und außerhalb 2 m beträgt. Allerdings darf, sofern das Kfz mit...