Das Grundrecht auf digitale Intimsphäre
Festplattenbeschlagnahme in neuem Licht
Das Bundesverfassungsgericht hat uns anläßlich der Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen geschenkt. Damit wurden für den Einsatz des geplanten Bundestrojaners zwar genaue Regelungen getroffen, aber was ist eigentlich mit den tausenden Festplatten, die jedes Jahr in Deutschland beschlagnahmt werden?
Wir wollen den Wortlaut und den Sinngehalt des neuen Grundrechts und die Folgen daraus hinsichtlich der Auswertung von beschlagnahmten Festplatten analysieren. Müßte nicht der vielzitierte absolut geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung auch beachtet werden, wenn digitale Speicher nach einer Beschlagnahme ausgewertet werden? Was steht dazu im Urteil zur Online-Durchsuchung und welche Änderungen sollten daraus in der Praxis folgen? Um diese Fragen zu beantworten, werden wir zunächst den heutigen Alltag der Festplattenbeschlagnahme und -auswertung beschreiben. Wie eine grundrechtskonforme zukünftige Praxis aussehen kann, wollen wir dann skizzieren.
Redner: Constanze Kurz, Ulf Buermeyer
EventID: 2923
Event: 25. Chaos Communication Congress [25c3] des Chaos Computer Club [CCC]
Ort: Berlin Congress Center [bcc]; Alexanderstr. 11; 10178 Berlin; Deutschland
Sprache: deutsch
Beginn: 27.12.2008 18:30:00 +01:00
Lizenz: CC-by-nc-sa
Playlist / Bonustrack:
Y-titty – Meine Clogs (Sido feat BSH – Meine Jordans Parodie)
Sonic – I´m A Celebrity (Instrumental)