“Urheberrechte vs. Bürgerrechte?” Der geplante Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen aus der Vorratsdatenspeicherung
Bereits im Vorfeld der Verhandlungen zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) war von Kritikern immer wieder die Befürchtung geäußert worden, dass die gesammelten und vorgehalten Daten Begehrlichkeiten über die Terrorismus-Abwehr und die Verfolgung schwerer Straftaten hinaus wecken würden. Mit der Ankündigung des Justizministeriums, die seit der Einführung der VDS gesammelten Daten zukünftig auch Rechteinhabern zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet zur Verfügung zu stellen, scheint sich diese Prognose nur kurze Zeit später bereits zu erfüllen.
Wiegt illegales Filesharing (upload und download) so schwer und ist die strafrechtliche Relevanz im Einzelfall generell tatsächlich gegeben, daß ein – weiterer – Eingriff in die Privatsphäre der Bürger gerechtfertigt ist? Welchen Nutzen und welchen Schaden sowohl für die Gesellschaft als auch die Kreativindustrie wird auf längere Sicht die Etablierung einer Abmahnstruktur bringen? Soll den Urhebern und Rechteverwertern entstandener Schaden kompensiert oder nur eine Drohkulisse aufgebaut werden, um die Konsumenten durch das Druckmittel des Kostenersatzes für anwaltliche Abmahnungen zum erwünschten Wohlverhalten zu leiten?
IFNF
Dieser Abend wird zusammen mit der Initiative für Netzfreiheit veranstaltet.
Unsere Gäste auf dem Podium sind:
Dr. Maximilian Schubert, LL.M. (ISPA)
Gerhard Ruiss (Initiative “Kunst hat Recht”)
Dr. Werner Müller (Verein für Anti-Piraterie)
Mag. Andreas Krisch (AK Vorrat)
Moderation: Dr. Joachim Losehand (vibe!at)
Playlist / Bonustrack:
Kurt Razelli – General Stronach Song