„Ein Staatssekretariat für Inklusion im Bundeskanzleramt ist Voraussetzung für eine effiziente Behindertenpolitik und muss Chefsache werden„. Dies ist auch eine langjährige Forderung, der autonomen Behindertenbewegung”. (BMIN – 12 Forderungskatalog)
UN-Staatenprüfung / Österreich: Im September 2013 prüfte in Genf eine UN-Kommission Österreich, über die Einhaltung der unterzeichneten UN-Konvention. Die Kommission gab auch eine ganz lange „Hausaufgabenliste“ vor. Diese müsse unbedingt in die Regierungsverhandlungen miteinbezogen werden. Die Kommission war auch darüber erstaunt, dass ausschließlich im Sozialministerium die Entscheidungen für die Behindertenpolitik getroffen werden. Deshalb ist es so wichtig, dass ein Staatssekretariat für Inklusion im Bundeskanzleramt installiert wird. Behindertenpolitik ist Querschnittsmaterie und betrifft jedes Ministerium meinte Jarmer, die auch der Österreichischen Delegation in Genf angehörte.
NAP (Nationale Aktionsplan) gibt die Ziele von 2012 bis 2020 der österreichischen Behindertenpolitik vor. Jarmer fordert eine Nachverhandlung des NAP zwischen Bund und Ländern und dass dieser in die Regierungsverhandlungen hineingenommen wird. Viele Bereiche im Behindertenbereich seien Ländersache und es müsse zudem auch einen Finanzierungsplan geben, wie Bund und Länder diesbezüglich zusammenarbeiten können, um so einen NAP für alle Menschen mit Behinderung in ganz Österreich schaffen zu können.
Barrierefreiheit (Unterlassungsanspruch): Wir fordern einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, aber auch eine Erweiterung des Verbandsklagerechts. Es kann nicht sein, dass Menschen mit Behinderung weiter diskriminiert werden ohne, dass Barrieren beseitigt werden müssen. Eine Schadenersatzzahlung für bauliche Diskriminierung ist nicht sinnvoll. Darunter fällt auch eine Untertitelung österreichischen Filmen und ORF-Produktionen.
Persönliche Assistenz (PA) sollte einheitlich geregelt werden. Jarmer wörtlich: Die Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen ist nicht in jedem Bundesland die gleiche.
Arbeitslosigkeit / Ausgleichstaxe (Strafzahlung für Betriebe die keine behinderten Menschen einstellen) muss wesentlich erhöht werden, da die Arbeitslosigkeit unter behinderten Menschen in Österreich doppelt so hoch ist (18%). Es darf auch nicht sein, dass der Öffentliche Dienst sich durch die Ausgleichstaxe freikaufen kann.
Inklusion / Bildung: Wir haben eine Teilvereinbarung mit der UNO, bei der die Zielvorgabe eine Gesamtschule ist, in der also auch Inklusion möglich ist.
Keine Einsparungen mehr im Behindertenbereich, aber es darf auch keinen Pflegeregress wie in der Steiermark geben.
Behindertenbereich / Öffentlichkeitsarbeit: Es gibt so viele gute Beispiele wie Menschen mit Behinderung ein normales Leben führen können. Diese würden auch helfen die Berührungsängste mit der übrigen Bevölkerung abzubauen.