Ein Interview mit Brigitte Vasicek über ihre Arbeit als Beirätin der Abteilung „Regionale Kulturinitiativen und -zentren“ im Ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.
Wo anderswo noch Beamte über die künstlerische und inhaltliche Qualität von Förderansuchen entscheiden, gibt es auf Bundesebene sogenannte Beiräte, die diese Aufgabe übernehmen. Die Linzer Künstlerin, Aktivistin und Universitätsprofessorin Brigitte Vasicek schied 2013 nach mehreren Jahren aus dem sogenannten Kulturinitiativenbeirat aus und hat mit Klemens Pilsl über Chancen und Tücken dieses Fördervariante geplaudert.
Weiterführende Links:
- Kurzfassung des Gesprächs in der aktuellen KUPFzeitung lesen
- Statements der aktuellen Beirate für die IG Kultur
Der Kulturinitiativen-Beirat beim BMUKK: Der §9 des Kunstförderungsgesetzes von 1988 sieht die Möglichkeit vor, zur Vorbereitung und Vorberatung von Förderangelegenheiten sogenannte „Beiräte“ einzusetzen. Diese Beiräte setzen sich aus ExpertInnen der verschiedenen Kunstsparten zusammen. Ein Beiratsmitglied hat die Aufgabe, aufgrund seines Fachwissens sachverständige Empfehlungen abzugeben, es fungiert als kulturpolitisches Beratungsgremium für das BMUKK.Derzeit unterstützen 13 Fachbeiräte die Kunstsektion bei der Vergabe von Fördermitteln: es gibt zB einen Beirat für Bildende Kunst, einen für Architektur & Design usw. Und natürlich gibt es auch einen Beirat für die Abteilung „Regionale Kulturinitiativen.“ Diese Abteilung subventioniert auch einige KUPF-Initiativen, wie etwa die KAPU in Linz, das Kino Ebensee und etliche andere. Der Kulturinitiativenbeirat besteht aus sieben Beiratsmitgliedern, die aus sieben verschiedenen Bundesländern stammen. Eine Funktionsperiode dauert drei Jahre — mit Verlängerungsmöglichkeit bis maximal sechs Jahre — wobei bei jeder Neubestellung auch auf eine „ausgeglichene Bundesländerverteilung“ geachtet wird.