Am 17.1.2014 wurde vom österreichischen Verfassungsgerichtshof entschieden, dass der Ausschluss lesbischer Paare von der Inanspruchnahme inländischer Samenbanken nicht haltbar ist. Es kommt folglich zu einer Änderung im österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz. Der entsprechende Paragraph wurde 2010 neu in das Gesetz aufgenommen, um eingetragene schwule und lesbische Paare zu diskriminieren und ihnen eine künstliche Befruchtung unmöglich zu machen. Wie manche Betreiber von Print- und Online-Medien darüber berichtet haben, die feinen Unterschiede und der Text zwischen den Zeilen.
Eine Medienanalyse von Anita Inzinger
Sendung vom 26.01.2014 Radio Helsinki