Der Verfassungsgerichtshof VfGH hat sich im Jahr 2013 in mehreren Entscheidungen mit der Frage der Zulässigkeit des Bettelns beschäftigt. Kernaussagen seiner Grundsatzentscheidung war, dass entlang der Differenz „stilles Betteln“ und „aggressives Betteln“ unterschieden wird und die Regelung von Bettelverboten in die Kompetenz der Länder („örtliche Sicherheitspolizei“) fällt. Die Bettelverbote sind in den einzelnen Bundesländern jedenfalls ganz unterschiedlich geregelt.1
Resultate und Widersprüchlichkeiten in der Auslegung der Gesetzeslage zu hören im Symposium mit dem Titel “Bettelverbote im Widerspruch”
1https://www.google.at/url?url=https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/4/1/3/CH0004/CMS1346744159107/bettelverbote_-_ladenschluss_-_obsorge_presseinfo.pdf&rct=j&q=&esrc=s&sa=U&ved=0CBoQFjABahUKEwjXpO7np43IAhWFvBoKHZ15BSw&usg=AFQjCNH6ncKIAfcKGkKsA4A5fO8m6K1ePw