Mullah Tschack

Podcast
artarium
  • Mullah Tschack
    52:49
audio
59:25 Min.
Fairy Tales for Cyborgs
audio
52:48 Min.
Die Übermuttergottes
audio
52:49 Min.
Scenes from a Night's Dream
audio
52:49 Min.
Versenkte Erinnerung
audio
52:49 Min.
Thomas Andreas Beck - Ernst (Album)
audio
52:49 Min.
Schatten über Salzburg
audio
52:49 Min.
Reclaim the Radio
audio
59:25 Min.
Still Corners - Strange Pleasures
audio
03:15 Min.
Todesfuge
audio
52:49 Min.
Ich bien ein lernfähiger Fersager

“Der islamische Faschismus”, das jüngste Buch von Hamed Abdel-Samad, hat uns dazu angestiftet, die Grauzone zwischen Gotteslästerung und Meinungsfreiheit doch etwas genauer zu untersuchen. Denn bloß ein weiterer blasphemisch bemühter “Reißer” im Gefolge der ringsherum hochkochenden Islamismusdebatte ist dieses engagierte Plädoyer für den Säkularismus, also eine saubere(re) Trennung zwischen Politik und Religion, mit Sicherheit nicht! Ganz im Gegenteil, der Politologe und Publizist stellt hauptsächlich den angemaßten Allmachtsanspruch und den bedingungslosen Gehorsamszwang des Islam in Frage (wie übrigens auch jedes Weltherrschaftsdenken in anderen Religionen und Ideologien) und legt so die faschistoiden Grundzüge eines totalitären Glaubenssystems offen.

Roger Waters Live Schwein“Eine Debatte über den Islam darf weder Ängste schüren noch alle Muslime unter Generalverdacht stellen. Sie sollte vielmehr übergehen in eine Debatte über den Einfluss von Religion im Allgemeinen. Wenn wieder ausgegrenzt wird und Mauern errichtet werden, macht sie keinen Sinn. Ganz grundsätzlich sollte eine solche Debatte uns ermutigen, mehr Säkularismus in Deutschland zu wagen!” (Seite 198)

Und genau das haben wir hier auch nötig, lesen wir doch einmal in unseren eigenen Glaubensvorschriften nach, wie etwa im Strafgesetzbuch der Republik Österreich zum Thema Herabwürdigung religiöser Lehren:

§188 – Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Todesfatwa ist das zwar noch lang keine, doch der Teufel steckt ja bekanntlich im Detail. :P Wir wandern also wieder mal zwischen den Welten – und auf den Spuren der unvollendeten Säkularisierung. Zwischen dem nazikatholischen Todesboden der Salzbürger und dem faschistislamischen Gottesstaat der Salafisten. Hare Krishna im beschissenen Himmel auf Gummikrücken – was für ein schöner Sonntagsspaziergang!

Video: Shahin Najafi – Istadeh Mordan (Stehend sterben wir) mit englischem Text…

Schreibe einen Kommentar