Drei Monate bedingte Haft für das Zuhalten einer Tür bei Tierschutzaktion – Gestern wurden 2 TierschützerInnen am Landesgericht Salzburg von einer Richterin aus der Schweineindustrie verurteilt.
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Tierschützer wird für das Zuhalten einer Tür zu drei Monaten Haft verurteilt
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Tierrechtsradio 2012-06-22 - 3 Monate bedingte Haft für das Zuhalten einer Tür bei Tierschutzaktion: Richterin aus Schweineindustrie
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Produziert
22. Juni 2012
Veröffentlicht
19. Oktober 2014
Ausgestrahlt
22. Juni 2012, 11:00
Redakteur:innen
Martin Balluch
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