Ab 2018 sollen 156 neuen Niederflur-Straßenbahngarnituren für Wien geliefert werden. Den 562 Mio. Euro schweren Großauftrag erteilten die Wiener Linien Anfang Dezember 2014 an Bombardier. Siemens, die Herzstellfirma des ULFs, hat gegen diese Entscheidung Einspruch erhoben.
Am Donnerstag den 22. Jänner 2015 findet die Verhandlung statt. Eine Entscheidung ist nicht zu erwarten.
Wir haben im Vorfeld Stellungnahmen von Bundesbehindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger und Martin Ladstätter von BIZEPS, Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, bezüglich barrierefreier Nutzung eingeholt. Auch ein Interview vom 1. Mai. 2012, vom ehemaligen Verkehrsstadtrat und jetzigen Klubobmann der Wiener SPÖ, DI Rudolf Schicker, der ja mit Stolz auf den barrierefreien Ulf mit Porschedesign hingewiesen hat, kann man im Beitrag anhören.
Barrierefreiheit ist für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung unerlässlich, um eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen. Nicht nur Eltern, die mit einem Kinderwagen unterwegs sind, profitieren von barrierefreien Maßnahmen wie Rampen, Aufzügen und barrierefreie Öffis, sondern auch ältere Menschen und Personen, die nur vorübergehend mobilitätseingeschränkt sind. Deshalb ist es auch so unverständlich, dass die Verantwortlichen der Wiener Linien keine betroffenen Fachleute im Entscheidungsprozess bei der Vergabe der neuen Niederflur-Straßenbahnen miteinbezogen haben und keine diesbezüglichen Unterlagen zur Verfügung stellen.