Thema der Sendung:
« Neues aus der europäischen Völkerfamilie – An Griechenland wurde ein Exempel statuiert »
Mit Jahresbeginn 2015 ist in Griechenland eine neue Regierung an die Macht gekommen, die zunächst – in der Person ihres Finanzministers betont selbstbewusst – Folgendes verlangt:
- eine grundlegende Neuverhandlung erstens der gelaufenen wie künftigen Kreditierung Griechenlands durch die politischen Instanzen, die als Gläubiger der griechischen Staatsschulden fungieren,
- sowie zweitens der Haushaltsvorschriften, von denen die EZB, der Euro-Rettungsfonds und der IWF die Bereitstellung und Freigabe von Krediten abhängig machen: Kredite, auf die der griechische Staat für die Bedienung seiner Verbindlichkeiten und die Aufrechterhaltung seiner unerlässlichen nationalen Zahlungen angewiesen ist.
Im Folgenden sollen die Verhandlungspositionen der griechischen Regierung und der politischen Instanzen, die als Gläubiger der griechischen Staatsschulden fungieren, besprochen werden. Dabei soll aufgezeigt werden, dass und wofür an Griechenland bei den im Juli schließlich zu einem Abschluss gekommenen Verhandlungen ein Exempel statuiert wurde.
Die Sendung gliedert sich in folgende Teile:
- Die Position Griechenlands – Ein von der Krise und den politischen Vorgaben zur Krisenbewältigung ruiniertes Mitgliedsland verweigert die Unterwerfung unter die Sanierungsimperative aus Brüssel und Berlin und fordert ein ‚solidarisches Europa‘
- Die maßgeblichen Hüter des Euro erteilen Lektionen über die Unvereinbarkeit des Euro-Regimes mit den Souveränitätsansprüchen derer, die vom Gemeinschaftsgeld und -kredit leben
- Der politökonomische Gehalt der deutschen Sanierungsimperative: der Euro ist eine echte Waffe in der Konkurrenz mit dem Dollar oder er hat seinen Zweck verfehlt.
- Deutschlands Kampf um seine Durchsetzung als politische Garantiemacht des Gemeinschaftsgelds und der unauflöslichen Einheit des europäischen Staatenclubs
- Griechenland nach der Einigung
Grundlage der Sendung ist der gleichnamige Artikel aus der Zeitschrift Gegenstandpunkt Nr. 2/2015 der auf http://www.gegenstandpunkt.com oder http://www.gegenargumente.at nachgelesen werden kann.