Anfang 2006 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), das Bundes-Behindertengleichstellungsrecht und wesentliche Schutzbestimmungen für Menschen mit Behinderung im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde die Funktion des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung auf der Ebene des Bundes – kurz: Behindertenanwalt – geschaffen.
Im barrierefreien ÖGB-Catamaran in Wien Leopoldstadt, standen den Medien für Fachfragen Sozialminister Rudolf Hundstorfer, Bundesbehindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger und ÖAR Präsident Dr. Klaus Voget nach ihren Referaten zur Verfügung.
Artikel und Presseaussendungen zum Thema:
Behindertenanwaltschaft: Durchwachsene Bilanz nach zehn Jahren (Der Standard – 14. Jänner 2016)
Hundstorfer: Es ist noch viel zu tun – Buchinger mit langem Forderungskatalog – Voget: Öffentlicher Bereich funktioniert ganz gut, viele Mängel im privaten Bereich
Behindertengleichstellungsgesetz: Die Barrieren sind geblieben (Wiener Zeitung – Petra Tempfer)
Barrierefreiheit ist selbst nach zehn Jahren Behindertengleichstellungsgesetz noch lange nicht erreicht.
Hundstorfer: Lückenlose Barrierefreiheit bleibt das Ziel (Presseaussendung Sozialministerium)
Jarmer: Lücken beim Behindertengleichstellungsgesetz müssen endlich geschlossen werden (Presseaussendung „Die Grünen“)