Vortrag von Dr. Helmut GRAUPNER, im Rahmen der Fachtagung „SEX 2.0”
Dr. Helmut GRAUPNER, im Rahmen der Fachtagung „SEX 2.0 – SEXUALITÄTEN, INTIMITÄTEN UND BEZIEHUNGEN IM ZEITALTER NEUER MEDIEN”, 19.-20. April 2013, Wien
Bewirkt das postmoderne Medium einen Rückfall in voraufklärerisches Strafrecht?
Dr. Helmut GRAUPNER, Co-Präsident der ÖGS über Sex 2.0
INTERNETSEX KANN IHRE FREIHEIT GEFÄHRDEN
Bewirkt das postmoderne Medium einen Rückfall in voraufklärerisches Strafrecht?
Der wichtige Kampf gegen Kinderpornografie und andere sexuelle Ausbeutung, insbesondere im Internet, bewirkte völlig berechtigte und längst überfällige Maßnahmen, führte darüber hinaus aber auch zu gesetzlichen Regelungen, die weder mit Kindern noch mit Pornografie oder Ausbeutung etwas zu tun haben, und zu grundrechtlich höchst bedenklichen strafgerichtlichen Praktiken. Der Vortrag präsentiert einen Überblick über aktuelle Entwicklungen, die, ähnlich wie im Kampf gegen den Terror, seit der Aufklärung mühsam errungene Strafrechtskonzeptionen über Bord werfen, fundamentale Grundrechte gefährden oder verletzen und das verfolgte Ziel (hier: die Bekämpfung sexueller Ausbeutung) dabei nicht einmal fördern sondern in Wahrheit konterkarieren.
quelle: http://www.courage-beratung.at/fachtagung/programm#data18
Playlist / Bonustrack:
Fear of Ghosts – Machine Lullaby 1
Liebe Monika!
Danke für dein Feedback und ich hab es auf der O94 Webseite geändert.
Der Originalpressetext, deren Inhalt 1:1 wieder gegeben wurde, verwendet eine Sperrschrift. Die mich persönlich gestört hat . In der Eile dann in normalen Fließtext übertragen habe.
Ich hoffe aber, dass die Sendung Bewusstsein schafft, dass es einen krassen Unterschied bei der Bewerung Kind, Jugendlicher und Erwachsener gibt.
Das das allgemeine Gesetzbuch zwar diese Unterscheidung kennt, aber das Sexualstrafrecht, mit der letzten Novelle vor wenigen Jahren, den Passus Jugendlicher nicht kennt.
Das heisst, dass man bis 17 Kind ist und erst mit 18 erwachsen.
Man mit 16 zwar wählen darf, aber Jugendliche, vor allem Frauen mit 16 beim Jugendrichter wegen Sexting und Kinderpornografie angeklagt sind, weil sie als Jugendliche freizügige Fotos mit ihrem Freund ausgetauscht haben. Diese dann im Netz verbreitet wurden ohne ihrer Zustimmung.
Dass die Hardliner der letzten Novelle die Auslegung Kind bis zum 21 Lebensjahr ausdehnen wollten, wie es in den USA geregelt ist.
Daher auch die Umstände, dass ein paar nackte Tatsachen in sozialen Netzwerken schnell zu Problemen kommen kann, aber die Verbreitung von rechtsradikalen Inhalten unter die Meinungsfreiheit fällt.
In sofern müsste man die Überschrift „IHRE” in Sperrschrift schreiben, damit das Wort FREIHEIT wirklich ins Auge fällt.
Danke und alles Liebe!
Manfred, Red. Netwatcher
hello dear netwatcher,
hab kurz nach ende eurer sendung vom 26.2. entdeckt, was ich da interessantes versäumt habe… , aber sie ist ja schon im archiv, super, höre ich mir später an,,,,bin grad am arbeiten…
ich erlaube mir eine bemerkung:
Internetsex kann ihre Freiheit gefährden –eigentlich „Ihre” also großes I
LG.monika heller,
radio orange moderatorin und sprachpolizistin 😉