Missstand: Daueranbindehaltung von Milchkühen

Podcast
Tierrechtsradio
  • 2016-06-10_mikuh-anbindehaltung
    38:53
audio
56:50 Min.
Dokumentarfilm „Food For Profit“
audio
46:19 Min.
Care 2024 in Warschau
audio
49:38 Min.
Pelzkampagne
audio
46:13 Min.
Singvogelfang
audio
57:02 Min.
Ein Interview mit Bettina Balàka
audio
56:57 Min.
Tierschutzunterricht an den Schulen
audio
49:09 Min.
Bären
audio
56:56 Min.
Neuigkeiten vom Volksgegehren für ein Bundesjagdgesetz
audio
48:44 Min.
Wie entwickelt sich der Veganismus in Österreich?
audio
56:54 Min.
Aktion: In einer Vollspaltenboden Schweinefabrik

Volksanwaltschaft hat Widerspruch zwischen Praxis und Gesetz festgestellt

Etwa 50 % der Milchkühe leben noch ständig an der Kette oder dem Haltebügel, 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche an derselben Stelle stehen. Und das, obwohl das Gesetz die Daueranbindehaltung verbietet. Wie das möglich ist? Das findige Tierschutzministerium, nie um Ausreden verlegen, wenn es darum geht, Gesetze zum Nachteil der Tiere und für den Profit der Tierindustrie umzuinterpretieren, hat eine Verordnung erlassen, die 3 Ausnahmen von der Daueranbindehaltung vorsieht: Wenn der Bauer/die Bäuerin Angst vor den Kühen hat, wenn sie keine Weide haben oder die Verhältnisse beengt sind, dann dürfen sie für immer die Daueranbindehaltung beibehalten. Dagegen richtet sich die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft. Und das Tierschutzministerium? Ja, sagt es, und ändert 4 Worte im Verordbungstext, aber NICHTS an der Praxis. Der Rechtsstaat versagt total, wenn es um die Tiere geht!

Schreibe einen Kommentar