Zur Bedeutung von Wahlen in einem demokratischen Gemeinwesen
Wahlen gelten als das Kernstück eines demokratischen Verfassungsstaates und das allgemeine Wahlrecht kann als bedeutende Errungenschaft bezeichnet werden. In der relative kurzen Demokratiegeschichte unseres Landes sollte allerdings eine Erkenntnis nicht vergessen werden: Eine „res publica amissa“, also ein vernachlässigtes Gemeinwesen wird sich selbst in Frage stellen und schließlich verderben.
Wer sich an Wahlen beteiligt, wirkt an der Gesellschaftsgestaltung mit. Wer dieses Recht nicht nützt, verwirkt auch seine Mitbestimmungsmöglichkeiten. Die aktive Wahlbeteiligung kann einerseits als demokratische Pflicht oder anderseits als Filter für sozialen Unmut empfunden werden. Kritisch denkende Menschen treffen Entscheidungen weitestgehend unbeeinflusst von öffentlichen Spektakeln, nebensächlichen Scheindebatten, populistischen Floskeln oder verbalen Untergriffen – der politische Mensch bildet seine Meinungen durch Urteilsvermögen.
Im Studiogespräch erläutern der Verfassungsexperte Dr. Heinz Mayer, der Leiter des Renner Instituts Kärnten, Harry Koller und Mag.a Verena Tischler von der Arbeiterkammer Kärntner die demokratiepolitische Bedeutung von Wahlen, die Funktion des Bundespräsidenten und sie werden auch ihre Interpretationen zu aktuellen Wahlbewegungen geben.