Interview mit Helmut Graupner über die EHE für alle

Podcast
FROzine
  • Interview mit Dr. Helmut Graupner
    13:49
audio
50:00 Min.
COP29: Zukunft oder Stagnation?
audio
49:59 Min.
Weltempfänger: Press Freedom Awards
audio
50:00 Min.
Neueröffnung Medien Kultur Haus Wels
audio
29:57 Min.
Ein "Medienspielplatz" in Wels
audio
16:49 Min.
Einwegpfandsystem Österreich 2025 - Interview mit Monika Fiala
audio
34:07 Min.
Verbale Gewalt erkennen
audio
58:44 Min.
Gewalt in der Sprache
audio
50:00 Min.
Weltempfänger: Gewerkschaftskämpfe in Brasilien
audio
29:54 Min.
Institutionelle Gewalt im Familienrecht
audio
50:11 Min.
Gewalt durch Institutionen

Beitrag gesendet im Infomagazin FROzine, 26.6.2017

Die „Ehe gleich“ kommt doch nicht gleich

Vizekanzler und Justizminister Brandstetter hat kürzlich in der Pressestunde gemeint, dass die Eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle gleichwertig zur Ehe sei, es gebe keine Unterschiede mehr, die Änderungswünsche nötig machen: „Es geht nur mehr um den Begriff der Ehe.“ Aber ist das wirklich so? Kurze Antwort: Nein.

Michael Diesenreither hat mit Helmut Graupner, Rechtsanwalt und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA, ein Telefongespräch über die Unterschiede zwischen Eingetragener Partnerschaft und Ehe geführt. Es gibt noch immer 29 Ungleichbehandlungen, so Graupner. Er sieht drei grobe Benachteiligungen der eingetragenen Partnerschaft, die die Anerkennung im Ausland betreffen, das Zwangsouting bei der Angabe des Personenstandes gegenüber Behörden und die Benachteiligung von Kindern homosexueller Paare, die somit als unehelich gelten. Österreich ist das einzige Land der Welt, dass die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare erlaubt, die Ehe aber verbietet.

Für Justizminister Brandstetter seien es außerdem „leere Kilometer, wenn sich die Politik mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften beschäftigt“. Anhängige Beschwerden würden den Verfassungsgerichtshof dazu zwingen, diesbezüglich bald eine Entscheidung zu fällen – da lohne sich der große legistische Aufwand nicht. Rechtsanwalt Graupner vertritt diese Familien, die diese Beschwerden eingebracht haben. Er zeigt für den Verweis auf das Höchstgericht kein Verständnis: Im Jahr 1996 sei zum letzten Mal eine politische Entscheidung im Bezug auf LGBT-Rechte in Österreich getroffen worden. Seitdem waren es ausschließlich höchstgerichtliche Entscheidungen, die zum Abbau von Diskriminierungen geführt haben.

Schreibe einen Kommentar