Beitrag gesendet im Infomagazin FROzine, 26.6.2017
Die „Ehe gleich“ kommt doch nicht gleich
Vizekanzler und Justizminister Brandstetter hat kürzlich in der Pressestunde gemeint, dass die Eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle gleichwertig zur Ehe sei, es gebe keine Unterschiede mehr, die Änderungswünsche nötig machen: „Es geht nur mehr um den Begriff der Ehe.“ Aber ist das wirklich so? Kurze Antwort: Nein.
Michael Diesenreither hat mit Helmut Graupner, Rechtsanwalt und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA, ein Telefongespräch über die Unterschiede zwischen Eingetragener Partnerschaft und Ehe geführt. Es gibt noch immer 29 Ungleichbehandlungen, so Graupner. Er sieht drei grobe Benachteiligungen der eingetragenen Partnerschaft, die die Anerkennung im Ausland betreffen, das Zwangsouting bei der Angabe des Personenstandes gegenüber Behörden und die Benachteiligung von Kindern homosexueller Paare, die somit als unehelich gelten. Österreich ist das einzige Land der Welt, dass die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare erlaubt, die Ehe aber verbietet.
Für Justizminister Brandstetter seien es außerdem „leere Kilometer, wenn sich die Politik mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften beschäftigt“. Anhängige Beschwerden würden den Verfassungsgerichtshof dazu zwingen, diesbezüglich bald eine Entscheidung zu fällen – da lohne sich der große legistische Aufwand nicht. Rechtsanwalt Graupner vertritt diese Familien, die diese Beschwerden eingebracht haben. Er zeigt für den Verweis auf das Höchstgericht kein Verständnis: Im Jahr 1996 sei zum letzten Mal eine politische Entscheidung im Bezug auf LGBT-Rechte in Österreich getroffen worden. Seitdem waren es ausschließlich höchstgerichtliche Entscheidungen, die zum Abbau von Diskriminierungen geführt haben.