Im Frühjahr 2018 wird die österreichische Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft treten. Für die Datenschutzbehörde (DSB) wird damit ein tiefgreifender Wandel einhergehen: Während einige der bisherigen Aufgaben, wie beispielsweise die Führung des Datenverarbeitungsregisters (DVR) wegfallen, werden andere neu hinzukommen. So etwa die Kompetenz, künftig auf direktem Wege empfindliche Strafen zu verhängen. Da in vielerlei Hinsicht Neuland betreten wird, ist manches nur schwer abzuschätzen. Zudem enthalten auch die Gesetzesentwürfe zum sogenannten Sicherheitspaket der Bundesregierung teils Anforderungen an die DSB, deren Umsetzung sich als problematisch erweisen könnte. Die Leiterin der Datenschutzbehörde, Andrea Jelinek erklärt, wie sie diesen Herausforderungen begegnen will.
Website Österreichische Datenschutzbehörde
(CC) 2017 BY-NC-SA V4.0 — Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung bei Namensnennung gestattet, kommerzielle Nutzung ausgenommen, Weitergabe unter gleichen Bedingungen; Herbert Gnauer, Wien