Seit 2007 sind in Wien ausschließlich nur mehr Niederflurbusse unterwegs, die auch mit einer Behindertenrampe ausgestattet sind. Allerdings wurde nur ein Rollstuhlplatz pro Bus genehmigt. Dies bedeutet, dass Rollstuhlnutzer benachteiligt, diskriminiert werden.
Vor allem in der Rushhour bzw. bei viel frequentierten Buslinien zu Sehenswürdigkeiten u. dgl., ist es reine Glückssache, ob man als Rollstuhl-, Rollator- oder Kinderwagennutzer einen Platz in einem Wiener Linien Bus bekommt. Es ist mit nur einem Rollstuhlplatz pro Bus nicht möglich, dass zwei Rollstuhlfahrer_innen gemeinsam einen Ausflug per Linienbus unternehmen – ganz zu schweigen von Buslinien die über die Wiener Landesgrenze nach Niederösterreich fahren.
Aus einem Antwortschreiben der Wiener Linien vom Sept. 2017 heißt es u.a.:
„Für Rollstuhlplätze in unseren Fahrzeugen gibt es gesetzliche Vorgaben.
Da wir in unseren Bussen nur einen dieser Plätze einrichten konnten, darf auch nur ein Rollstuhl mitgenommen werden.
Sollten mehrere Rollstuhlfahrerinnen und Fahrer bzw. Kinderwagen dasselbe Fahrzeug nutzen wollen, obliegt unseren Mitarbeitern vor Ort das letzte Wort. Schließlich tragen sie die Verantwortung für ihre Passagiere.“
Allerdings ist hier anzumerken, dass zwar mehrere Kinderwagen, jedoch nur eine auf den Rollstuhl angewiesene Person, aus Sicherheitsgründen pro Bus mitfahren darf.
In einem Antwortschreiben der Volksanwaltschaft vom Okt. 2017 wird festgehalten, dass die im Einsatz der Wiener Linien stehenden Omnibusse einer EG-Betriebserlaubnis bedürfen.
Die EU-Busrichtlinie enthält konkrete Vorgaben für die Ausmaße, Ausrichtung und sonstigen Voraussetzungen für die Etablierung von Rollstuhlplätzen in einem Omnibus. Nur soweit diese Anforderungen eingehalten werden, wird eine EG-Betriebserlaubnis erteilt.
Es liegt daher nicht in der Disposition der Wiener Linien, für wie viele Rollstühle ein entsprechendes Fahrzeug zugelassen wird. Dies wird allein durch den Umstand bestimmt, wie viele den Vorgaben der EU-Busrichtlinie entsprechende Rollstuhlplätze in der betreffenden Bustype möglich sind.
Im Leitfaden Linienbusse — Rollstuhlplätze in Bussen — ist in einer Studie der Schweizerischen Fachstelle „Inclusion Handicap — Behinderte und öffentlicher Verkehr“ ein Merkblatt herausgegeben worden, wo Informationen zur Dimensionierung und Gestaltung des Rollstuhlbereichs, zur Sicherung von zwei Rollstühlen in Bussen des öffentlichen Linienverkehrs nachzulesen sind. Den Leitfaden kann man von der Webseite des Verkehrsministeriums herunterladen
Die neuen XL-Gelenkbusse der Wiener Linien sind 20 statt 18 Meter lang, haben bis zu 20 Prozent mehr Platz und zwei gekennzeichnete Rollstuhlstellplätze. Bis 2019 sollen rund 200 neuen Bustypen angeschafft werden. Die Fahrer der Wiener Linien sind jedoch im Zweifel, ob sie auch zwei „Rollis“ gleichzeitig mitnehmen dürfen, da auch die neuen Busse vermutlich nur für einen „Rolli“ genehmigt sind bzw. werden, denn oben, neben dem Buslenker, ist ein Schild, woraus hervorgeht, wie viele Rollstuhl-, und Kinderwagennutzer und Passagiere mitfahren dürfen.
Österreich gehört noch immer zu den reichsten Ländern der Welt und Wien als Bundeshauptstadt und Kulturmetropole hat Verantwortung und Vorbildwirkung für Österreich, aber auch für ganz Europa.
Wir fordern daher Finanzstadträtin Renate Brauner und Ulli Sima, die u.a. zuständig für die Wiener Linien ist, auf, ein Konzept für mehrere Rollstuhlstellplätze erstellen zu lassen und weiters sich dafür einzusetzen, dass mindestens zwei Rollstuhlplätze pro XL-Bus genehmigt werden.