Juristen Bülte und Jarolim zu „Beweisverwertungsverbot“ im Regierungsprogramm

Podcast
FROzine
  • 2018.12.07_FROzine_Beweisverwertungsverbot
    06:42
audio
51:25 Min.
Wie sehr beherrschen uns Maschinen?
audio
30:08 Min.
Fernsicht: Kein Gold für Kalsaka
audio
20:26 Min.
Der Wolf in Oberösterreich
audio
48:59 Min.
Jung. Ohne Arbeit. Mitten in der Stadt.
audio
50:00 Min.
Weltempfänger: Windenergie
audio
45:47 Min.
Versorgung von Menschen mit ME
audio
10:39 Min.
Queere Anthropologie
audio
50:37 Min.
Open Day bei der HOSI Linz und Queere Anthropologie
audio
48:44 Min.
Vergessene Krisen und die anthropologische Sicht auf Medizin
audio
50:00 Min.
Weltempfänger: 40 Jahre Tschernobyl

Im Infomagazin Stimmlagen mit dem Titel „Tierschutz bestrafen Tierquälerei fördern“ haben wir kürzlich darüber berichtet, dass die Regierung plant landwirtschaftliches Eigentum besser zu schützen als privates Eigentum.

Der besondere Schutz für Tierproduzent*innen und ihr Eigentum könnte dem öffentlichen Interesse im Wege stehen. Beispielsweise wenn es darum geht, dass Missständen in Tierstallungen dokumentiert und geahndet werden können. Ein weiteres Vorhaben könnte sich eventuell darauf auswirken.

Innerhalb einer Strafrechtsreform plant die Bundesregierung auch ein „absolutes Beweisverwertungsverbot“ einzuführen. Im Regierungsprogramm 2017 – 2022 ist auf Seite 44 zu lesen: „Absolutes Beweisverwertungsverbot bei rechtskräftig festgestellter Rechtswidrigkeit einer Ermittlungsmaßnahme im konkreten Strafverfahren und in anderen Verfahren; zwingende Vernichtung sämtlicher solcherart erlangter Ermittlungsergebnisse und Verbot jeglicher Auswertung“

  • Was kann das bedeuten?
  • Für welche Form der Ermittlungsarbeit soll das gelten?
  • Könnte investigative recherchiertes Foto- und Videomaterial von NGO‘s beispielsweise im Tierschutz betroffen sein?

Eine Einschätzung von Strafrechtsexperten Jens Bülte und SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim.

Schreibe einen Kommentar