Generation G – Gast Baukje Dobberstein

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Generation G – G wie Grundeinkommen
  • Generation G20180919_Baukje_Doberstein
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Generation G - Gast Prof. Dr. Sascha Liebermann
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Generation G - Gast Joachim Winters

Ulrike Göking im Gespräch mit der deutschen Bloggerin und Multiaktiven, Baukje Dobberstein, zum Thema bedingungsloses Grundeinkommen. Eine engagierte Hannoveranerin, die viele Argumente aufzählen kann, weshalb ein bGE unumgänglich ist und welche gesellschaftlichen Veränderungen möglich sind. Auch der europäische Gedanke ist für Baukje Doberstein ein wichtiger Aspekt bei all ihren politischen Überlegungen und Aktivitäten.

 

Blog.baukje.de

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Partei Bündnis Grundeinkommen

Buchtipp: Erich Fromm – Haben und Sein

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  1. Die Grundeinkommens-Idee, sinnvoll fundiert und konstruiert, stellt in meinen Augen einen der wichtigsten Umbau-Hebel für eine wieder neu tragfähige Justierung der Lebensweisen weltweit der Gesellschaften unserer Tage dar.

    _____________________________________

    >>> Ein denkbares Manifest könnte wie folgt, lauten:

    Denkbares B G E – MANIFEST
     

    1. Ein Menschenrecht auf Leben und wechselseitig zugestandene Würde existiert nur im Kontext f ü r a l l e gedeihlicher ANEIGNUNGS-RECHTE und -SPIELRAUM-SYSTEME.

    2. Niemand lebt jenseits seinerseits unaufhebbar immer auch produktiver (!) Teilhabe am Ganzen.

    – Entsprechend steht ihm ein grundexistenz-absichernder Aneignungs-Anteil am jeweiligen Sozialprodukt als Grundrecht zu  – unabhängig vom Umfang seiner jeweiligen sogenannten Erwerbsarbeits-Leistung- bzw. -Leistungsfähigkeit.

    Über diesen Grundanteil hinaus erwerbbare, erworbene wie ererbte Besitzstände gehören in Regelungs-Bereiche, die in jedem Falle von der gesellschaftlichen Pflicht zur Grundausstattung aller getrennt abgestimmt werden sollten.

    3. Nicht um Leistung geht es dabei ausdrücklich im Kern, sondern um diese wie jene Kultur von Sein, Werden und Wechselwirkung vermittels Aneignung und Daseinsgestaltung, von der – wen auch immer – auszuschließen, die Würde aller beschädigte.

    4. Zivilisatorische Organisations-Möglichkeiten wie auch phasenweise Fehlentwicklungs-Stände – betreffend Natur-Nutzung, Arbeits-Kraft & Arbeits-Teilung, Güter- & Dienstleistungsproduktion und wechselseitige Hilfe – verändern sich.

    Also sind bis Zeitpunkt X bestehende Aneignungs-Systeme immer wieder neu für alle so gedeihlich als möglich zuzuschneiden.

    5. Alle komplexer strukturierten Gesellschaften leben in den Kontexten eines je kulturspezifischen Struktur-Mixes von selbstversorgungs-, schenkungs-  und markt-/ sprich: erwerbs-wirtschaftlichen ANEIGNUNGS-SYSTEMEN.

    Dieser jeweilige Struktur-Mix spannt sich zwischen Knappheit(en), mehr oder minder angemessenem Wohlergehen für alle, oder gefährlich auseinanderdriftenden Einkommenslagen & Mitbestimmungs-Möglichkeiten sowie meist zerstörerischen Überfluss-, bzw. Verschwendungs-, ja Vergiftungs-Phänomenen.

    Und er spannt sich zwischen Selbst- und Fremd-Organisation.

    6. Nur wo Erwerbs-Arbeit den Dreh- und Angelpunkt von Einkommens-Ordnungen bildet und sich jeweils nur phasenweise in breiterem Umfang einkommens-mindernd verknappt, ist es sinnvoll, die daraus resultierenden Einkommens-Nöte mit ´sozialstaatlichen´ Hilfestellungs-Mitteln vorübergehend abzufangen.

    7. Wo jedoch erwerbsarbeitlich zentrierte Einkommensordnungen wie die aktuelle für immer größere Bevölkerungs-Anteile so knapp & nicht selten zugleich ausufernd gestaltet werden, dass alle verbleibenden Arbeitserfordernisse unverrechnet nebenbei geleistet und einer umfassenden, aber wachsendenteils keineswegs hinreichend entlohnten Erwerbsarbeitspflicht untergeordnet werden, müssen solche Einkommensordnungen ihre gesamtgesellschaftliche Tragfähigkeit mehr und mehr verlieren.

    8. Über solchen Prozessen in Erwerbslosigkeit ´Freigesetzte´ wie (noch bzw.) nicht länger Erwerbsfähige in wachsender Zahl in ein aberwitzig kompliziert geknüpftes Netz noch dazu inadäquat erzieherischer (!) Sozialleistungs-Elemente für ´unterschiedlich´ (!) ´Bedürftige´ zu spannen, verfehlt die Qualität dessen, was noch als ´sozialstaatliche Abfederung´ begriffen werden kann !

    9. Wo hingegen – bedingt auch durch entsprechend entwickelte Produktivitäts-Strukturen und gewachsene Informationsmöglichkeiten – Raum entsteht für auf neue Weise selbstversorgerisch-selbstorganisatorische und kulturell neu ambitionierte Aktivitäten wie mittlerweile, brauchen diese nicht länger a l l e i n im Wege tradierter Erwerbsarbeits-Strukturen organisiert zu werden.

    10. Es können flexibel zu nutzende Einkommensordnungen entstehen aus einem grundexistenz-absichernden, für alle gleichen Einkommens-Anteil, der – bezeichenbar als Bedingungsloses-Grund-Einkommen (BGE) –  den einkommensteuerfrei absicherungsbezogenen Einkommensteil für alle ausmachte – neben individuell bedürfnisbezogen erzielbaren weiteren und dann einkommensteuerpflichtigen Einkommens-Anteilen aus den diversesten attraktivereren wie unattraktiveren Honorartätigkeiten (Minimum: Flächen-Tarif-Vereinbarung!).

    11. Ca. 1/3 des so z.T. auf neuen Wegen erwerbswirtschaftlich erzielten Sozialprodukts gälte es künftig einkommensteuerfrei auf ein solches BGE zu verwenden – zuzuweisen allen (mehr als z.B. 2 Jahre ansässigen) Wohnbürger/innen gleich welchen Alters (für die Dauer ihrer Wohnbürgerschaft – im Alter lebenslang auch ins Ausland bei mindestens 30 jähriger Wohnbürgerschaft) .
    .
    – Grundsicherung für alle jederzeit a l s o, auf denkbar unbürokratische Weise und zugleich voll emanzipatorischen wie kreativitätsfördernd raumschaffenden Respekts für die Möglichkeiten jedes einzelnen! 

    Die aktuelle Inanspruchnahme des Sozialprodukts für das z.T. absurd-hochkomplexe Sozialbudget in D umfasst längst eben jenes Drittel, das zu etwa 1/10 mehr auch ein BGE von 1000 €/Mon erforderte.
    Überwunden wäre durch ein BGE allerdings dessen bisherige immense Unübersichtlichkeit und Gängelung.

    12.   Der Bereich des geldwirtschaftlich bezifferbaren Sozialprodukts an Gütern und Dienstleistungen wird in wachsenden Anteilen algorithmisiert erstellt werden und die individual-erwerbswirtschaftlichen Sozialprodukts-Bereiche werden sich zunehmend flexibel gestalten –  mit wachsenden selbstorganisatorischen Anteilen  –  mal als geldwirtschaftlich in Erscheinung tretendes Produkt menschlicher Arbeit und Aneignung greifbar, mal nirgends ´verrechnet´.

    Darin liegen  neue materielle wie emanzipatorische Chancen  –  konstruktions-abhängig.

    – z.B. über Plattformstrukturen …

    –  oder über feste BGE-Anteile für Gesundheit&Pflege und Ausbildung…

    –   sowie endlich sanierte Geld- & Banken- Systeme, Kapitalverkehrs-Regulierungen …

    –   und:  über ein institutionell bürgerschaftlich erweitertes & so neu akzentuiertes Parlamentarisches System…

    13.  Geldwirtschaftlich bezifferte Sozialprodukte ändern sich. 

    Ihr stetes Wachstum war, ja ist,  Credo unseres mittlerweile extrem globalisierten Wirtschaftens  –  ein Credo, das weder auf Dauer möglich noch in seiner angeblichen Erforderlichkeit richtigen Denkansätzen folgt. 
    Denn dieses Credo hängt an falschen Geld- und Finanz-Systemen !

    Zeitweilig oder gar dauerhaft negativ(er)e Entwicklungen des geldwirtschaftlich bezifferbaren Sozialprodukts hätten eine BGE-Ansatz-Höhe von (vorderhand entwicklungsgemäß bewusst einkommens-ergänzungsbedürftigen)  1000 €/Kopf/Mon, solange nicht neagtiv zu tangieren, wie die Erwerbswirtschaft nurmehr diesen gesamtgesellschaftlichen BGE-Betrag erzeugte… (!?!)

    14.  FINANZIERUNGS-BASIS:

    a)  FINANZEN:

    a1) VOLLGELD-SYSTEM:

    Staatliche Geldschöpfung geht jedem Steuer-Einzug voraus.

    Sie gehört unabhängig von der Frage ´BGE oder nicht´  allein in die öffentliche Hand einer 4. Staatsgewalt, der MONETATIVE, in Form einer Zentralbank (= Vollgeld-System).

    Die aktuellen Geldschöpfungsrechte des privaten Bankensektors müssen aufhören !

    Die Geldschöpfungs-Bereiche der Zentralbanken sollten sich auf die BGE-Auszahlung, den Ver- und Rückkauf von festverzinslichen Staatsanleihen sowie auf Kredite (gg. Zins) ausschließlich an die Geschäfts- nicht auch noch an die Investment-Banken  beschränken.

    Zentralbank-Geldschöpfungs-Bereich 1:

    – BGE-Auszahlung  an jede/n Wohnbürger/in ab dem 2. Wohnjahr und jedem mehr als 30 Jahre hier Ansässigen (dann im Alter ggf. auch im Ausland) lebenslang monatl.
    > davon zurück als Ust.:  15% = ~150 Mrd. € Staatseinnahmen/Jahr

    Zentralbank-Geldschöpfungs-Bereich  2:

    – Staatsanleihen-Verkauf und -Haltung sowie Kreditvergabe an Geschäftsbanken im Wert des geldlich bezifferbaren Sozialprodukts in Höhe von rd. ↑↓2000 Mrd. €   ///  bzw. in strenger Bindung daran, dass die Löhne gemäß dem in Maastricht für den € verabredeten 2 % Inflation über dem Produktivitätsfortschritt liegend angesetzt werden > davon zurück als E- & weitere U- & …St.  – so zu schneiden, dass im Falle D´s  weitere   rd. ↑↓ 400-500 Mrd € Steuereinnahmen zusammenkommen

    a2) BANKENSYSTEM:

    als  TRENNBANKENSYSTEM !

    a2/1) Geschäftsbanken
    –  dienen Zahlungsabwicklungen
    –  agieren auf der Basis von Geldeinlagen und Zentralbank-Krediten sowie Anleihen als Kreditgeber

    a2/2) Investmentbanken
    –  dienen dem Handel mit Wertpapieren
    – leisten Vermögensverwaltung
    –  leisten Börsengang-Unterstützung

    b) STEUERN:

    BGE-bezogen: 150 €/Mon UST.

    Erwerbsarbeits-Einkommen (Löhne, Gehälter) über das einkommensteuerfreie BGE hinaus,

     Vermögens-Einkommen (Mieten, Dividenden, Anleihe-Zinsen)

    erfordern eine systematisch effektiv dynamisierte Einkommen-Steuer 
    –  bis jeweils X  %  !
     
    Betriebs-Einkommen (eigene Gewinne, Besitz-Einkommen, Verkaufs-Erlöse) erfordern eine Besteuerung von (?) ø 28 %

    …-ST:

    15.  Vermittels eines BGE der hier vorgeschlagenen Art erübrigen sich:

    –  traditionelle Krankenversicherung zugunsten eines paritätischen Gesundheitsfonds (PGF),

     auszustatten mit derzeit ggf. 400 € /Kopf  (= ~410  Mrd €/Jahr ):

    / zur Hälfte (=200 Mrd. €) pro Kopf aus dem BGE zu leisten
     
    / und zur Hälfte (=200 Mrd. €) arbeitgeberseits :  = ~ 3,50 €/geleisteter  Arbeitsstunde  (bei ~ 60 Mio Arbeitsstunden 2017  –  oder ausgleichend mehr bei geringerem Arbeitsstunden-Volumen pro Betrieb !!!)

    –  Arbeitslosenversicherung
    –  Rentenversicherung
    –  Kindergeld

    Der Gesetzgeber hat für ein Erwerbs-Arbeitsrecht zu sorgen.

    __________________

    Was kann denn mit Schritt-für-Schritt-Annäherungsmodelles an Schluss-Ziel X im Falle eines BGE geleistet werden ?
    Der Verwaltungsaufwand von Kindergeld- und Grundrenten- oder HartzIV-Reformen, wäre doch erheblich – nur um ihn nach ein paar Jahren wieder umzustoßen und durch vielleicht noch einmal diesen oder jenen Teilschritt zu ersetzen …

    Es wird doch ökologisch, geo´strategisch´. psychologisch … höchste Zeit, erwirtschaftete Mittel so sparsam und aufgaben-angemessen wie möglich einzusetzen: minimierter Ressourcen-Verbrauch auf allen Ebenen muss Gebot der Stunde werden.

    Das müsste für Reformen, besser: Kursänderungen am allergewichtigsten gelten …

    Nun haben wir es aber mit Systemverkrustungen und Wucherungen in einem Ausmaß zu tun, dem mit den Mitteln bisheriger Parteien-´Demokratie´ welcher denkbaren alten wie neuen Couleur immer allein nicht mehr beizuommen ist …
    Parteien und Parlamente leisten Unerlässliches nur dort, wo sie sich starken und hochlebendigen bürgerschaftlichen Gegengewichten aussetzen müssen, ja dürfen, damit wirklich erörtert und konsensual (systemisches Konsensieren!) abgeklärt wird, wie eine Gesellschaft leben, bestimmte Lebensweisen kultivieren und andere zurückfahren oder umakzentuieren möchte…
    Eine Fülle von NGOs, Verbänden, Gewerkschaften, Lobbies… und Straßen-Demos werden hier nicht allein für neue Fruchtbarkeit sorgen können!

    Die Idee, bei der ich in meinen Überlegungen gelandet bin, wäre als Resultante einer entschiedenen Konventsbewegung in allen Ecken der Gesellschaft die einer LOS-BÜRGER/INNEN-VERSAMMLUNG auf Bundesebene als KORREKTIV-GEWICHT zu jeder Form von parteipolitisch festgefahrenen Parlamentarismus , wie er allen heute entschieden zu viele Kräfte raubt …

    Sie sähe ich gerne dynamisch angestoßen:
    Vgl: http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/LBK/0.html
    zum BGE: http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/LBK/7.html

    Könnte dergleichen irgendjemanden hier überzeugen ? Freue mich auf Rückmeldungen ! – Merci!

    … und bezogen auf eine EU, wie wir sie in meinen Augen anzielen sollten – BGE-Möglichkeiten inklusive:
    http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/LBK/22c1.html

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