Will auch der zweite Elternteil die Zeit haben, sich intensiv mit der Betreuung des Kindes in den ersten Lebenswochen zu beschäftigen, so ist es möglich, sich für ein Monat von der Arbeit freistellen zu lassen. Dieser sogenannte Papamonat ist innerhalb der ersten 91 Tage nach der Geburt möglich und muss mit dem Dienstgeber vereinbart werden. Für Familien, die einen Familienmonat direkt nach der Geburt wählen, gibt es die Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung – den „Familienzeitbonus“ -zu beantragen.
Was man beachten muss, wenn man den Papamonat in Anspruch nehmen will und mit welchen Problemen sich Väter in diesem Zusammenhang an die Arbeiterkammer wenden, erklärt in der heutigen Sendung Helga Hess-Knapp, Referentin für Frauen und Familie bei der Arbeiterkammer Wien.
Im zweiten Teil der Sendung spricht Hess-Knapp davon, dass Krisenpflegeeltern auf bürokratische Hürden treffen, wenn es darum geht, ihren Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld geltend zu machen. Sie erklärt, dass es für Pflegeeltern, die sich um Kleinkindern kümmern, die sich in akuten Krisensituationen befinden, schwierig ist, die nötige Unterstützung zu erhalten.
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Papamonat und Krisenpflegeeltern – Worauf man beim Familienzeitbonus und beim Kinderbetreuungsgeld achten muss
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