Seit Anfang 2018 gibt es in Österreich ein Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat. Das Gesetz verpflichtet bestimmte Betriebe, in ihren Aufsichtsräten eine Frauenquote von 30 Prozent zu haben. Die Maßnahme soll einen Schritt zur Gleichstellung an Arbeitsmarkt darstellen. Vor der Einführung der Bestimmung betrug der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Privatwirtschaft nur 18 Prozent. Die Geschäftsführung war in Österreich überhaupt nur zu sieben Prozent weiblich.
Ob sich durch das Gesetz die Situation für die Frauen verbessert hat, wie die Maßnahme von den Betrieben umgesetzt wurde und welche Schritte notwendig sind, um den Frauenanteil in Österreichs Aufsichtsräten und Geschäftsführungen weiter zu erhöhen, darüber spreche ich in der heutigen Sendung mit Christina Wieser von der Abteilung Betriebswirtschaft der Arbeiterkammer Wien. Christina Wieser ist auch eine der Autorinnen des jährlich erscheinenden Frauen-Management-Reportes, der sich heuer ausführlich mit dem Thema Aufsichtsratquote – ein Jahr danach beschäftigt.
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Ein Jahr Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat
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