Kettenverträge – unerlaubte Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen

Podcast
Hocknkabinett
  • kettenverträge
    30:02
audio
50:45 Min.
Käthe Leichter: Eine starke Stimme für Frauen
audio
27:01 Min.
Käthe Leichter2: Eine Stimme für Frauen
audio
27:01 Min.
Käthe Leichter1: eine Stimme für Frauen
audio
27:01 Min.
Die Geschichten hinter einer "Klassen"-Reise
audio
27:00 Min.
Jobsuche für junge Frauen
audio
27:04 Min.
Was man aus Löhnen der Vergangenheit lernt
audio
27:00 Min.
Armut im Lockdown
audio
26:59 Min.
Zivilcourage statt Hass im Netz
audio
26:16 Min.
100 Jahre Arbeitslosenversicherung
audio
27:01 Min.
Die Liebe zum Plan B

Die Arbeiterkammer Wien vertritt zur Zeit einen Arbeitsrechtsfall vor dem Europäischen Gerichtshof: Eine Chemikerin arbeitete knapp zwölf Jahre lang an einer Universität in der Forschung. Jedes Jahr musste sie darum bangen, dass ihr Arbeitsvertrag für ein weiteres Jahr verlängert wird. Nach zwölf Jahren hieß es schließlich: „Es ist kein Geld mehr da.“ Und der Arbeitsvertrag wurde nicht verlängert.
Die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen ist laut Universitätsgesetz nur eine begrenzte Zeit lang erlaubt. Sonst entsteht ein unzulässiger sogenannter Kettenarbeitsvertrag, der in Wirklichkeit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist.
Über diese Kettenverträge und warum die Arbeiterkammer gute Chancen sieht, dass dieses für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unfaire Vertragssystem bald auch an den Universitäten der Vergangenheit angehören könnte – darüber spreche ich in der heutigen Sendung mit Wolfgang Kozak, Arbeitsrechtsexperte der Arbeiterkammer Wien.

Schreibe einen Kommentar