Über ein halbes Jahr arbeitet eine Kellnerin in einem Wiener Raucherlokal. Als sie schwanger wird und das dem Geschäftsführer mitteilt, meint er sie passe „nicht mehr zum Image des Lokals“. Die Arbeitnehmerin wird trotz gesetzlichem Kündigungs- und Entlassungsschutz für Schwangere gefeuert. Die AK unterstützte sie mit Erfolg. Um diesen Fall und welche Rechte schwangere ArbeitnehmerInnen haben, geht es im Hocknkabinett. Erfahren Sie mehr darüber, was Arbeitgeber werdenden Müttern ermöglichen müssen und welche Rechte Frauen in befristeten Arbeitsverhältnissen haben. AK-Arbeitsrechtsexpertin Melanie Partsch spricht auch über Dienstfreistellungen und erklärt, wie das Wochengeld berechnet wird.
18. octobre 2019
18. octobre 2019
17. octobre 2019, 16:30
Sandra Knopp