Die österreichische Justizministerin Bandion-Ortner bereitet eine Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches vor, in welchem den Gerichten untersagt werden soll, die Geburt eines Kindes als Schadensfall zu qualifizieren. Angeblich dient das Gesetz dazu, eine unmenschliche Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu beenden mit der Begründung „ein Kind als Schaden anzusehen, sei mit der Menschenwürde unvereinbar“. Das Argument der Menschenwürde klingt auf den ersten Blick natürlich plausibel, allerdings werfen sich nach dem zweiten Blick eine ganze Menge Fragen auf und zwar solche, die einerseits eine medizinische Dimension und andererseits eine ethisch-moralische Dimension aufweisen, also auch einen philosophischen Zugang haben.
Monika Kößler im Gespräch mit dem Wissenschafter Josef Wang