Die Beschlagwortung wird nach Durchhören noch ergänzt, ek, 1.2.2020
Kommentar zu den via Privatanbietern sich ausbreitenden E-Rollern. Vom Gesetz her sind diese Fahrzeuge ab 1. Juni 2019 Fahrrädern gleichgestellt, d.h. auf Gehsteigen dürfen diese „Wegwerfgeräte“ nicht mehr benützt werden. Derzeit sind in Linz 4 Anbieter auf dem Markt, und, inzwischen wurden auch zusätzliche Abstellanlagen installiert. Ob man diese Geräte jetzt als blankes Ärgernis sieht, weil sie teils rücksichtlos benützt oder abgestellt, liegengelassen werden oder als modernes Spielzeug vor allem für männliche Benutzer – ein Beitrag zu einer sinnvollen und auch ökologisch vertretbaren Mobilität sind sie sicherlich nicht.
Meldungen vom Verein Rote Elektrische Salzburg, dem VCÖ, dem Regional- und Verkehrsforum Waldviertel, u.a betreffend City-Bahn Waidhofen, Einstellung Schweinbarther Kreuz…
Und Meldungen zu baubedingten oder sonstigen Beeinträchtigungen im Schienenverkehr gab es natürlich auch.
Erich Klinger