Schwerpunkt diesmal ist das aktuelle §129(a)-Verfahren wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der “militanten gruppe” (mg) in Deutschland, u.a. mit einem Vergleich des deutschen § 129a StGB (“Bildung terroristischer Vereinigungen” – vor allem ein Ermittlungsparagraf zur Überwachung) und des österreichischen § 278a StGB (“Kriminelle Vereinigung” – meist in Verbidnung mit dem rassistischen Paradigma der “Bekämpfung der organisierten Kriminalität”).
12. апреля 2009
20. октября 2020