Der Moderator spielt angenehme Abendmusik und verliest die relevanten Originalstellen der
«Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV)»
nämlich die §§1, 2, 12 und 13 derselben kommentarlos.