VI. Machtstrukturen: Politik, Wirtschaft, Kirche
VI. 2. Menschenrechte in die Kirche!! – Martha Heizer
Das übliche Niveau rechtsstaatlicher Garantien wird von der Kirche massiv unterschritten. Der Standard an Schutzgarantien liegt erheblich unter dem des Staates. Im Falle auftretender Konflikte geht dies zu Lasten derer, die beim bestehenden Machtungleichgewicht in der schwächeren Position sind.
Martha Heizer: Mitinitiatorin des Kirchenvolks-Begehrens in Österreich 1995, seither stellv. Vorsitzende der Plattform „Wir sind Kirche“ (http://www.wir-sind-kirche.at/). Erziehungswissenschaftlerin, 25 Jahre an der Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck für den Bereich der pädagogischen Ausbildung für ReligionslehrerInnen zuständig; Spezialgebiete: qualitative empirische Sozialforschung und feministische Theologie. Zahlreiche Publikationen. Viele Jahre tätig in der Katholischen Aktion (Vorsitzende der Jungschar Tirols, Vorsitzende des Kath. Akademikerverbandes Tirol und stv. Vorsitzende für Österreich, Präsidiumsmitglied Tirol), Vorstandsmitglied der Frauenkommission der Diözese Innsbruck; 20 Jahre engagierte Pfarrarbeit. Verheiratet, drei erwachsene Kinder.
Demokratie am Tableau.
Am 29./30. April 2011 hat in Innsbruck ein Demokratie-Kongress stattgefunden, der in Kooperation mit zahlreichen Organisationen und Initiativen veranstaltet wurde. Diskutiert wurde auf dem Kongress über Demokratiequalität, über Demokratie als Lebensweise und politische Mitgestaltung. Anlass für die Organisierung dieses Kongresses waren die Proteste der „Zornigen Frauen“ gegen die Sparpolitik auf Landesebene im Jahr 2010.
{Getippt auf: http://kathatbasis.wordpress.com/2011/09/19/priesterlose-eucharistiefeiern-gibt-es-nicht/ }
[Fortsetzung zu meiner Kommunikation (auch telefonisch) über die „Publikumsratswahl” des Österreichischen Rundfunks – „ORF”:]
Ich kopiere im Augenblick auf diesem Bildschirm den Link zu meinem Eintrag „Gestern 10:46 PM” auf dem Gästebuch
http://dlpradioplanet.ucoz.de/gb
und erinnere daran, daß der „ORF” einerseits nicht den Anspruch erhebt, an ein „Parteiengesetz” gebunden zu sein. Das österreichische Bundesland Tirol war andrerseits – das sage ich im Hinblick auf den Gottesbezug von Verfassungen und die Diskussion darüber – Adresse für die Gebühreneinhebung des „ORF”. Zuletzt hatte ich mich aber wegen der Gebühren an eine Adresse in Graz zu begeben.
[Ich erhielt einen Eingang meiner oben kopierten Zeilen vor weniger als einer Stunde von
http://our.orf.at/mailform/pub_kontakt/sendmail
bestätigt.]