Eigentlich hätte Anfang Juli 2015 das Staatsschutzgesetz NEU, auch als Polizeiliches Staatschutzgesetz (PStSG) bereits unangenehm aufgefallen, beschlossen werden sollen. Obwohl Polizei und mit ihr die Schreibtischtäter_innen des BVT bzw. der LVTs ohnehin schon genügend Befugnisse zum Überwachen haben, sollen jetzt deren Möglichkeiten erneut enorm ausgedehnt werden. Beispielsweise reicht allein die “Bewertung einer Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung” aus, um ins Feld der Ermittlungen zu geraten und Zugriff auf personenbezogene Daten aus allen verfügbaren Quellen und darüber hinaus zu erlangen; richterliche Genehmigung war einmal. Auch der Einsatz von sogenannten “Vertrauenspersonen”, umgangssprachlich auch als Polizeispitzel oder Informant_innen bezeichnet, wird für den Verfassungsschutz massiv erleichtert und kann nach Lust und Laune der zuständigen Beamt_innen eingesetzt werden. Eine Beschlussfassung im Herbst ist wahrscheinlich.
Herzstück der Sendung ist ein Mitschnitt der dazu passenden Veranstaltung vom 16. Juni im Rahmen des Antifa-Cafes in der W23.