Heute wollen wir uns ausführlich dem Thema der Vereinigungsdelikte widmen – in Deutschland bekannt unter den Namen §129 a und b. Die Paragraphen sind uns zwar allen bekannt, doch genau wissen dann doch nur die wenigsten um was es sich handelt. Deshalb haben sich unsere Kolleg*innen aus Innsbruck eingehend mit dem Thema beschäftigt und den folgenden Beitrag gestaltet.
Vor einer Woche hat uns endlich der Antwort-Brief von Jo erreicht. Der Knast hat seinen Brief wahrscheinlich wochenlang zurückgehalten. Notiert im Briefaustausch mit Gefangenen immer das Datum, damit ihr solche Verzögerungen nachvollziehen könnt. Wie gerade im Betrag zu §129 gehört, ist es im Sommer 2020 zu einer Vielzahl an Repressionsschlägen gegen antifaschistische und linksradikale Strukturen gekommen. Jo wurde in diesem Zuge verhaftet. Es freut uns sehr, dass er uns auf unseren Brief geantwortet hat.