Eine andere Mobilität ist notwendig – Keine neuen Autobahnen!

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Teil 2 der Fahrradkundgebung vom 24.4 und Aktuelles von der Wasserrechtsverhandlung des Lobautunnels

Die aktuelle Presseaussendung der Umweltschutzorganisation VIRUS:

S1 Lobauautobahn: nach drei Tagen endete Wasserrechtsverhandlung am Donnerstag
Skandalöser Verlauf – Lobautunnel drohen „Wasserspiele“
Wien (OTS) – Donnerstag am Nachmittag endete nach drei Tagen die Wasserrechtsverhandlung zum Südabschnitt der S1 (Lobautunnel) im Schwechater Multiversum. Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation VIRUS zieht eine schlechte Bilanz „Weder Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen noch die betroffenen Gärtnerei und Gemüsebaubetriebe können mit dieser Verhandlung zufrieden sein. Die Wasserrechtsbehörden haben erwartungsgemäß gemauert, was von Festhalten an befangenem Prüfgutachter über Abschneiden unseres Privatgutachters letztlich dazu führte dass die Auswirkungen des Projekts auf das Grundwasser immer noch nicht ausreichend bestimmt sind.“

Es sei erwartbar gewesen, dass die niederösterreichischen Landesbehörde und die in ihrem Windschatten segelnde Wiener MA58 das Verfahren nicht ergebnisoffen, sondern im Sinne der Wünsche ihrer Landespolitik führen. „Hier hatten wir nun zusätzlich die Situation, dass der wichtigste Gutachter nämlich jener für Hydrogeologie schon deshalb als befangen anzusehen war weil er zeitgleich zu seiner Aufgabe als Prüfgutachter der Behörde auch als Auftragnehmer der Projektwerberin Asfinag tätig war“, so Rehm. Dass ein Sachverständiger dennoch gehalten werde, und das sogar wenn das Auftragsvolumen beispiellos hoch ist, sei dem Rehm in seiner langjährigen Umweltverfahrenspraxis noch nicht untergekommen. „Dieser Gutachter ist aber auch dafür verantwortlich, dass im vorangegangenen UVP-Beschwerdeverfahren unzureichende Untersuchungsmethoden eingesetzt wurden und zentrale Beweisfragen unzulässig ins nunmehrige Wasserrechtsverfahren ausgelagert wurden. Es hat sich nun bestätigt dass damals zu viele Augen zugedrückt wurden und auch das Bundesverwaltungsgericht getäuscht wurde, kritisiert Rehm. Verbesserungsaufträge seien nur dann gerechtfertigt wenn sie erforderlich sind. Dass der Gutachter sie zwar fordert, sich dann seit Jahren systematisch nur mit der Teilerfüllung dieser Aufträge zufrieden gibt, sei untragbar. Der Verwaltungsgerichtshof stelle an Parteien Anforderungen die oft nur durch Beiziehung eines eigenen Gutachters erfüllbar seien. „Dementsprechend hatten wir auch mit dem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Dr. Josef Lueger einen profilierten Hydrogeologen mitgebracht. so Rehm. Das einzige, was eine mühsame Verhandlung gegenüber einem sonst vorteilhafteren Schriftverkehr sinnvoll mache, sei die Unmittelbarkeit, das Interaktive, der Erkenntnisgewinn aus der Möglichkeit Fragen zu stellen und Antworten protokollmäßig festzuhalten. „Umso skandalöser ist es, dass die beiden Behörden trotzdem die Verhandlung über bis zu vier Tage anberaumt und zudem die nachstunden ausgedehnt worden war, schon am zweiten Verhandlungstag unseren Gutachter seine Vorbereitungen nicht mehr abarbeiten lassen wollten und ohne Vorwarnung seine Redezeit beschnitten haben. Ein faires Verfahren unter Wahrung der Parteienrechte war so nicht mehr gewährleistet und ich verstehe auch, dass an dieser Stelle ein Rechtsanwalt, der Gemüsebaubetriebe vertritt unter Protest aus dem Verhandlungssal im Schwechater Multiversum ausgezogen ist,“ so Rehm. Die Gärtnereien und Gemüsebaubetriebe, die um ihr Wasser fürchteten seien stark vertreten gewesen. Die Asfinag sei aber ihren Forderungen um adäquate Ersatzwasserversorgung nicht nachgekommen. Dies sei lediglich bei der OMV- Raffinerie der Fall gewesen und dies auch nur deswegen, weil es sich um eine Voraussetzung für die Umweltverträglichkeit gehandelt habe. Im wahrsten Sinn des Wortes „verbohrt“ sei laut Rehm, dass bei den Anlagen zur Aufrechterhaltung der Grundwasserkommunikation über in der UVP bereits erreichtes erneut gestritten werden müsse. So sei offenbar immer noch nicht gewährleistet das diese Anlagen ausreichend ausgeführt und bereits mit dem Lobautunnel miterrichtet werden. Laut dem geotechnischen Sachverständigen könnte eine nachträgliche Errichtung zu wahren „Wasserspielen“ im Tunnel, der ja im Grundwasser errichtet werden soll, führen. Zusammengefasst seien Ausmaß und Reichweite der Auswirkungen des Tunnelbauvorhabens und des OMV Ersatzbrunnens immer noch nicht bestimmt und dürfte bei ergebnisoffener Vorgangsweise keine Genehmigung erteilt werden. So ist aber das Resultat absehbar, wird es wohl irgendwann vor dem Sommer Bescheide geben, deren Bekämpfung beim Bundesverwaltungsgericht nun unvermeidlich geworden ist“, so Rehm abschließend.

Im zweiten Teil der Sendung hören sie Reden von der Fahrraddem „Eine andere Mobilität ist möglich – Keine neuen Autobahnen!“ vom 24.4.2021 von Wien Aspern Nord durch die Seestadt, nach Essling, durch die Lobau und zur alten Station Lobau die dringend wiedererrichtet werden sollte.

 

Musik von Andreas Neumeister Solo und mit der Band Non Prophets Orchester

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