Tierquälerei: 100e Schafe über Tage bei Tötung ohne Betäubung gefilmt

Podcast
Tierrechtsradio
  • 2021-10-08_schafe
    46:50
audio
48:44 min
Wie entwickelt sich der Veganismus in Österreich?
audio
56:54 min
Bericht von der Internationalen Tierrechtskonferenz in Luxembourg
audio
56:53 min
Ukraine: Blick einer Tierrechtlerin auf den Krieg
audio
50:20 min
Am Wolfscamp in der Lausitz
audio
56:58 min
Interview mit einem Milchbauern im Zillertal
audio
56:58 min
Interview mit einem Nature Guide aus den Südkarpaten
audio
57:14 min
Diskussion Veganismus: wie leicht lebt sichs vegan?
audio
45:53 min
Übers In-der-Natur-Sein
audio
56:58 min
Tierleidfreies Hundefutter
audio
56:57 min
Bildende Künstler:innen für Tierrechte

Im Gespräch mit einem der Aufdecker Tom Putzgruber von RespekTiere.

Am 20. Juli 2021 begannen verdeckte Kameras in 2 Schlachthöfen in NÖ, einer im Bezirk Korneuburg und einer im Bezirk Wr. Neustadt, zu laufen. Über mehrere Tage hinweg dokumentierten sie die grausam Tötung ohne Betäubung von 100en Schafen, vornehmlich aus Rumänien, aber auch aus Österreich, der Slowakei und Ungarn.

Männer sind zu sehen, die die Schafe in den Schlachtraum zerren, ihnen den Hals aufschlitzen und sie dann zappelnd und röchelnd liegen lassen, sie auch ab und zu treten und ihren Hals überdehnen. Die Tiere sterben über Minuten hinweg.

Es soll sich um islamisches Schächten handeln, allerdings sieht man auf den Videos keine religiösen Aktivitäten. Nur Brutalität und Gewalt ohne jedes Mitgefühl.

Besonders perfide: bei einem Schlachthof protestieren Tierschützer:innen während der Aufnahmen davor. Genau in dieser Zeit ist eine Amtstierärztin anwesend und die Schafe werden knapp nach dem Schnitt in den Hals mit einem Bolzenschuss betäubt. Kaum sind die Tierschützer:innen weg, geht die Amtstierärztin auch und das Bolzenschussgerät wird beiseite gelegt.

Im zweiten Schlachthof sieht man die ganze Zeit über keine Veterinär:innen. Die Tiere werden 30-60 Sekunden nach dem Halsschnitt mit einer Elektrozange betäubt. Auch das ist illegal.

Das Gesetz schreibt die Anwesenheit amtlicher Tierärzt:innen, eine Genehmigung der Behörde und die Betäubung innerhalb 1 Sekunde nach dem einmaligen Halsschnitt vor. Nichts davon wird eingehalten.

Leave a Comment