2003 forderten türkische und kurdische Frauenrechtaktivistinnen, das Frauen diskriminierende Teile des türkischen Strafgesetzes aufzuheben seien. Die nun in Kraft getretenen Reformen enthalten Beschränkungen der Möglichkeit von Gerichten, das Strafmaß für sogenannte „Verbrechen aus Ehre“ zu reduzieren, die Abschaffung des Strafaufschubs für Männer, die Frauen nach deren Missbrauch oder Vergewaltigung heiraten, und das Verbot, die „angebliche Zustimmung“ eines Kindes zu dessen Vergewaltigung, zur Entlastung des Angeklagten zu benutzen.
Der Sendebeitrag geht der Frage nach, inwieweit die Reformen in der türkischen Strafgesetzgebung in der Praxis umgesetzt wurden und welche Rolle die Frauenrechtsorganisationen im gesellschaftlichen Prozess der Bewusstwerdung spielen.
Sendungsgestaltung: Dilber Firat, Gerlinde Schmid (beide: ai Netzwerk Frauenrechte)