Begutachtungsfrist endet am 1. Juni.
Wir hatten schon lange keine Reform des Tierschutzgesetzes mehr. Jetzt liegt ein Entwurf zur Begutachtung vor. Ein Verbot des Vollspaltenbodens für Schweine enthält es nicht, wie überhaupt keine Verbesserungen für Schweine. Aber immerhin gibt es ein bisschen Positives zu berichten, aber alles mit Wermutstropfen:
- Zuständigkeit der Tierschutzombudspersonen auf Tiertransporte erweitert
- Ausnahmen zum Daueranbindeverbot von Rindern gestrichen
- Käfighaltungsverbot für Junghennen, Elterntiere und Wachteln