Bedingungen für die Ziel2-Förderung

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Die Europäische Kommission stellt an die Gewährung der Ziel-2 Förderung einige Bedingungen. Zu den wichtigsten gehören: Ein einheitliches Programmplanungsdokument (EPPD), in dem das Ziel 2-Die Europäische Kommission stellt an die Gewährung der Ziel2-Förderung einige Bedingungen. Zu den wichtigsten gehören: Ein einheitliches Programmplanungsdokument (EPPD), in dem das Ziel2-Gebiet mit allen Problemen genau beschrieben wird. Es muss auch eine Beschreibung der Maßnahmen, mit denen diese Probleme gelöst werden sollen, enthalten. Das EPPD ist die Grundlage zur Genehmigung der Förderung durch die Europäische Kommission. Eine weitere wichtige Bedingung ist eine gut organisierte Verwaltungsbehörde, die für die Verwirklichung der Maßnahmen zuständig ist. In Wien ist das die Magistratsabteilung 27, zuständig für EU-Förderungen für die Stadt Wien.
Ein Gespräch mit Heinrich Weber, Mitarbeiter der Magistratsabteilung 27:

“Bisher gab es in Wien z.B. das Urban-Projekt, das eine Förderform als Gemeinschaftsinitiative war, während hingegen das Ziel2-Gebiet als Rechtsgrundlage die Zielgebietförderung hat” erklärt Hr. Weber einleitend.
Der Unterschied der Programme liegt vor allem in der Förderhöhe. Ziel2-Förderungen haben wesentlich mehr EU-Mittel pro Kopf zur Verfügung als die Gemeinschaftsinitiativen. Die Ziel2-Förderung in Teilen des 2. und 20. Bezirkes ist die erste und einzige im städtischen Raum in Österreich.

Aufgabe der MA 27 ist nicht, dass Betriebe oder Einzelpersonen EU-Förderungen bekommen, sondern die MA 27 ist zuständig für die Abwicklung der EU-Förderungen und Programme für die Stadt Wien.

Ein wesentlicher Ansatz der EU-Förderpolitik ist, möglichst viele Leute an den Förderungen teilhaben zu lassen, damit ein gewisser Zusammenhalt entsteht und dies ist ein wesentlicher Grund, warum auch reiche Mitgliedsländer in den Förderstrukturen beteiligt werden.

Wie kommt ein EU-Projekt zustande?

Die Bevölkerung kommt nicht direkt als Projektträger zu Geld, sondern sie soll vielmehr aus Einzelprojekten Nutzen ziehen. Die EU-Förderungen sind auch nicht so gedacht, das der, welcher das Projekt macht, Nutznießer ist.

Die Anträge auf EU-Förderung werden darauf geprüft, was das Gebiet davon hat, ob sich das Projekt mit dem Programm deckt und ob die Leistung rechtlich mit EU-Mitteln finanziert werden darf. Dafür gibt es als Grundlage das Einheitliche Programmplanungsdokument (EPPD).
Ein Projekt muss also in die Maßnahmen hineinfallen und der Nutzen für die Stadt Wien muss sichtbar sein. Das Projekt muss dann von der zuständigen Dienststelle der Stadt oder einer Bundesdienststelle eingereicht werden. Das bedeutet: Ein z.B. Verein kann keinen Antrag stellen.

Als nächsten Schritt überprüft die MA 27 ob das Projekt rechtlich finanzierbar ist, ob eine Finanzabwicklung im Sinne der Stadt möglich ist, ob es den Vergaberichtlinien entspricht und ob eine Wettbewerbsbeeinträchtigung besteht. Danach entscheidet ein Gremium inhaltlich, ob das Projekt gewollt wird.

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