Diesmal glühten die Telefone nicht nur während der Sendung die wir heute LIVE in Wien Radio Orange Studio 1 gemacht haben. Sondern auch weit nach der Sendung.
Wer es verpasst hat. Kann es nachhören. Alle die anriefen sprachen das aus, wass die Menschen draussen denken.
Es diskutieren live im Studio
– Albert Steinhauser Grüne
– Georg Markus Kainz q/uintessenz
– Michael Bauer, AK-Vorrat/Vibe.at
– Patryk Kopaczynski, Piratenpartei
Livediskussion zur Einfühung der Vorratsdatenspeicherung
Live im Studio: Albert Steinhauser, Grüne Patryk Kopaczynski, Piratenpartei Georg Markus Kainz, q/uintessenz Michael Bauer, AK-Vorrat / Vibe.at Am 1. April 2012 tritt in Österreich die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die Kommunikationsdaten aller BürgerInnen ohne Verdacht sechs Monate lang „auf Vorrat“ gespeichert werden. Die Polizei kann überprüfen, mit wem Du, wann, wie lange telefoniert und vor allem wo Du dich zu diesem Zeitpunkt aufgehalten hast. Der Versand und Empfang aller SMS Nachrichten wird mitprotokolliert. Beim Versenden von E-Mails werden Sender, Empfänger und Zeitpunkt der Nachricht aufgezeichnet. Egal welches Handy du verwendest, dein aktueller Standort wird mitprotokolliert. So lassen sich genaue Bewegungsprofile von Handynutzern erstellen. Überwachung ist immer ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen. Durch die Vorratsdatenspeicherung wird die Kommunikation aller Menschen in Österreich überwacht, selbst wenn keinerlei Verdacht besteht. Die pauschale Überwachung aller Bürger geht gegen die Unschuldsvermutung, gefährdet die Privatsphäre und ist auch als Ermittlungsmethode völlig unverhältnismäßig. Die österreichische Regierung beruft sich bei diesem Gesetz auf die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Andere EU-Länder wie Schweden sehen aber die Grund- und Freiheitsrechte ihrer Demokratie in Gefahr und haben sich gegen eine Umsetzung entschlossen, stattdessen bekämpfen sie jetzt diese EU-Richtlinie. Das österreichische Parlament hat die Vorratsdatenspeicherung trotzdem verabschiedet. Und das obwohl zu diesem Zeitpunkt die Verfassungsgerichte von Deutschland, Tschechien und Rumänien die Umsetzung der Richtlinie bereits aufgehoben haben. Im Laufe des letzten Jahrzehnts wurden bereits zahlreiche Gesetze zur Bekämpfung von Terrorismus verabschiedet. Deren Wirksamkeit und Nutzen wurden bisher jedoch nie überprüft, trotzdem werden diese Gesetze laufend erweitert.