Die großteils nur noch auszugsweise als Kopien erhaltenen Akten des Wiener Jugendgerichtshofs aus der Zeit von 1938 bis 1945 geben interessante Einblicke in die Lebenswelt der Jugendlichen jener Zeit. Sie zeigen die vielfältigen rechtlichen, gesellschaftlichen und individuellen Folgen, die Jugendliche bei einer Anklage nach § 129 I b StG, dem Delikt „Unzucht wider die Natur“, zu erwarten hatten. Ihre Einordnung vor Gericht als „Verführter“ oder „Strichjunge“, ihre Beurteilung in politischer, medizinischer und sozialer Hinsicht entschieden über das verhängte Strafausmaß. Auch ein Fall weiblicher Homosexualität, die nur in Österreich, nicht aber im Rest des Deutschen Reiches strafbar war, ist in den Akten erhalten. Die Diskriminierung endete jedoch nicht 1945. Die Nachwirkungen der über sie gefällten Urteile begleiteten viele der Jugendlichen bis ins hohe Alter, berichtet Daniela Pscheiden.
14. studenoga 2022
14. studenoga 2022
Peter Supp