Nachdem es von 2014 bis 2020 bereits ein Bundes-Energieeffizienzgesetz gegeben hatte, soll 2023 das neue Bundes-Energieeffizienzgesetz 2023 beschlossen werden. Es bleibt nur zu hoffen, dass dieses nicht die gleiche „Lachnummer“ wird, wie das Vorgänger-Gesetz.
Besonders interessant sind hier einige Vergleiche wie z.B.
§14 Vorbildfunktion des Bundes (Bundes-Energieeffizienzgesetz 2023) mit
§12 Vorbildfunktion des Bundes (Bundes-Energieeffizienzgesetz 2014)
Dei Links zum Vergleich der beiden Gesetze sind unterhalb angeführt.
Ergänzend gibt es dann noch Infos zum Jahreswechsel für ein nachhaltiges Jahr 2023, damit wir Bürger zumindest hier – das mit der direkten Demokratie sehr einfach umsetzen können…
Links: