Die Verwaltung von Flucht wird in Europa durch die Verordnung Nummer 343 von 2003 geregelt, die herkömmlich unter Dublin II bekannt wurde. Mittels dieser Verordnung regeln die EU-Staaten ihre Zuständigkeit für die einzelnen Asylanträge.
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Produced
23. May 2012
Published
24. May 2012
Editors
Elfi Oblasser
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