Am 16. Februar fand der Equal-Pay-Day in Österreich statt. Bis zu diesem Datum arbeiten Frauen statistisch gesehen gratis. Aylin Yilmaz hat bei der stellvertretenden Institutsvorständin der Legal Gender Studies an der Johannes Kepler Universität, Karin Neuwirth, nachgefragt, wie es rechtlich gesehen sein kann, dass es Unterschiede bei der Bezahlung gibt. Neuwirth gibt auch Tipps, wie man in den Betrieben das Schweigen über Gehalt brechen kann und wo man Unterstützung findet, wenn man den Verdacht hat, weniger als die Kollegen zu verdienen.
Neuwirth gibt an, dass Frauen oft nicht so forsch sind beim Verhandeln der Gehälter und sich weniger „trauen“ würden, mehr zu verlangen. Das wäre aber von gesetzlicher Seite her gar nicht zulässig.
Da gibt seit 1998 ein Urteil des obersten Gerichtshofes, das ganz klar sagt: Egal was verhandelt wurde oder gefordert wurde, der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin hat die Aufgabe und hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten gleich bezahlt werden. Für gleiche und gleichwertige Arbeit.
Neuwirth spricht auch darüber, dass die Arbeit von Frauen anders angesehen wird, als die von Männern. In unserer Gesellschaft herrsche immer noch das Bild des männlichen Familienernährers und Frauen würden nur „dazuverdienen“. Auch bei körperlich anstrengender Arbeit werden oft Tätigkeiten, die mehrheitlich von Frauen ausgeübt werden, zum Beispiel in der Pflege, ausgeklammert.
Gesamtgesellschaftlich kann sich nur etwas ändern, wenn auch Männer in Betrieben sich gegen Geschlechterrollen aussprechen und auch offener über das eigene Gehalt mit den Kolleg*innen sprechen. Im Einzelfall konkret helfen können die Arbeiterkammer, Gleichstellungsanwaltschaft oder als erster Ansprechpartner, falls vorhanden, der Betriebsrat.