Dublin II-Verordnung
Die Verordnung regelt, welcher Mitgliedsstaat der Europäischen Union für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Was in der Theorie zum Teil abstrakt klingt, entfaltet seine wahren Schrecken erst in der konkreten Praxis des Abschiebealltags.
Am Beispiel des minderjährige Ahmed aus Afghanistan läßt sich das undurchsichtige Labyrinth des Dublin-Systems gut aufzeigen. Ahmed ist allerdings nur einer von vielen.