Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek und Abg. z. NR. Mag. Gertrude Aubauer luden am 16. Juli 2012 zu einer Pressekonferenz ins Cafe Landtmann. Immer mehr Beschwerden zur Sachwalterschaft unterstreichen den akuten Reformbedarf mahnt Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek.
Dr. Brinek und Mag. Aubauer fordern:
1. Neugestaltung des bestehenden Sachwalterschafts-Rechts
Das bestehende Sachwalterschafts-Recht zeigt einige Lücken auf, die zu den meisten Beschwerden führen. Zumeist erfolgt die Entscheidung zur Sachwalterschaft zu früh oder betraut die falsche Person. Die gesetzliche Verpflichtung (z.B. Anzahl der Kontakte) reicht nicht aus, bzw. dieser Verpflichtung wird nicht (ausreichend) nachgekommen. Die Bezahlung der Sachwalter soll sich künftig nicht mehr an den Vermögen der Besachwalteten orientieren.
2. Schaffung eines Gesetzes zur „unterstützenden Entscheidungsfindung“
Hinsichtlich der Sachwalterschaft sollte ein Stufenprogramm erarbeitet werden, um den Betroffenen soviel Unterstützung wie möglich, jedoch nur so wenig wie wirklich nötig zu geben, lange bevor einer Person tatsächlich die gesamte Entscheidungsfähigkeit abgesprochen werden muss. Besonders wichtig ist dabei auch die aktive Einbindung von Angehörigen ebenso wie von Pflegenden, die mit den Betroffenen direkt in Kontakt sind. Die Behindertenkonvention sieht die Schaffung von Modellen der „unterstützten Entscheidungsfindung“ vor.
3. Strukturelle Maßnahmen: Schaffung einer „Alterswohlfahrt“
Die beiden erwähnten rechtlichen Änderungen sind dringend nötig, werden jedoch insgesamt keine umfassende – vor allem für die Betroffenen und ihre Angehörigen – zufriedenstellende Lösung bringen können. Pflege-Strukturreform wird zur Jahrhundertchance für die Altenwohlfahrt. Bis Ende 2012 ist die Vorlage einer Pflege- Strukturreform versprochen. Dazu gehört für uns eben die Schaffung einer Alterswohlfahrt. Örtliche Ansiedlung im Rahmen von „Case-Management“-Stellen, die im Zuge der Pflege- Strukturreform geschaffen werden sollen, wären die optimale Lösung. Unser Ziel ist die Einrichtung von wohnortnahen Büros, an die sich Menschen und deren Angehörige in allen Angelegenheiten, die eine Einschränkung der selbstständigen Lebensführung und /oder Entscheidungsfähigkeit bedeuten, wenden können – wobei die personelle Ausstattung und der Aufgabenumfang dieser Stellen dann um den Kompetenzbereich der Sachwalterschaften zu erweitern wäre. Nur die erfolgreiche Vernetzung bestehender Strukturen wird eine bürgernahe, moderne und nachhaltig finanzierbare Lösung für die aktuellen Herausforderungen darstellen können. Ziel wäre somit ein wohnortnahes, bundesweites, niederschwelliges Beratungs- und Hilfsangebot, das auch die entsprechenden weiteren Schritte organisieren und vermitteln kann. Die allermeisten Betroffenen und ihre Angehörigen sind nämlich schon alleine mit der Suche nach Hilfe überfordert, fühlen sich „vom Staat“ im Stich gelassen.