FROzine-Auftakt ins Wahljahr 2024. Worum geht es bei der Arbeiterkammer-Wahl?
Alle fünf Jahre finden in allen Bundesländern die Arbeiterkammer-Wahlen statt. In Oberösterreich können Arbeitnehmer*innen von 5. bis 18. März ihre Stimmen abgeben. Möglich ist das mittels Briefwahl, in den öffentlichen Wahllokalen der AK oder in einigen Betrieben. Wahlberechtigt sind AK-Mitglieder, also fast alle Arbeitnehmer*innen, auch geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer*innen, Karenzierte, Arbeitslose, Präsenz- und Zivildiener sowie Lehrlinge – unabhängig von der Staatsbürgerschaft.
Für jedes Bundesland wird eine AK-Vollversammlung gewählt, die wiederum den/die jeweilige/n AK-Präsident*in bestimmt. Auf den Stimmzetteln stehen die Namen unterschiedlicher Fraktionen, die großteils politischen Parteien nahestehen. Im Zuge der Wahl wird also entschieden welchen politischen Kurs die Arbeiterkammer einschlagen soll.
- Warum aber soll ich meine Stimme bei der AK-Wahl abgeben?
- Wie funktioniert die AK und was passiert in ihren Gremien, wie etwa der Vollversammlung?
- Wie kommt es, dass es in Österreich eine starke Sozialpartnerschaft gibt? Wie sieht es im internationalen Vergleich aus?
- Welchen Einfluss haben diese Interessenvertretungen?
Antworten auf diese und weitere Fragen geben Carmen Walenta- Bergmann und Hansjörg Seckauer vom Institut für Politikwissenschaft und Sozialpolitik an der JKU Linz. Sie sind zu Gast im Radio-FRO-Studio bei Marina Wetzlmaier.
Weitere Informationen zur AK-Wahl gibt es auf der Webseite: ooe.arbeiterkammer.at