Das Erstellen von Pflegegutachten ist eines der vielfältigen Tätigkeitsfelder des gehobenen Dienstes (DGKP) in der Gesundheits- und Krankenpflege. Zur Qualitätssicherung stützen sich Behörden häufig auf fachliche Gutachten.
„Sachverständige der Gesundheits- und Krankenpflege sind Kommunikator:innen und Moderator:innen für Behörden in einem sensiblen Raum, damit diese nachvollziehen können, was in einer Pflegesituation passiert oder nicht passiert ist.“ (aus: Universitätskurs-Beschreibung Sachverständige der Gesundheits- und Krankenpflege, Uni for Life/Uni Graz)
Im Gespräch mit:
- Sabine Krieger, DGKP, Pflegepädagogin, Sachverständige für Pflegegeldgutachten
- Waltraud Haas-Wippel, Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige
Moderation: Karin Schuster
Relevante links:
Liste der gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen: https://justizonline.gv.at/jop/web/svdo
Universitätskurs Sachverständige der Gesundheits- und Krankenpflege, Uni for Life
Bundespflegegeldgesetz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009142
Foto: Waltraud Haas-Wippel (rechts), Sabine Krieger (mitte), Karin Schuster (links)