Die Stadt Graz läßt aufhorchen: sie möchte Migrantinnen und Migranten bei den Rathauswahlen mitreden lassen und ihnen nach fünf Jahren Aufenthalt das Wahlrecht einräumen. Doch das kommunale Wahlrecht ist zum Teil auch in der Verfassung geregelt, der Grazer Gemeinderat mußte sich somit mit einer Petition an den Nationalrat begnügen. Aber welche Chancen bestehen tatsächlich, daß es auf Bundesebene zu einer Änderung der Verfassung und zu einer Ausweitung des Wahlrechts auf Drittstaatsangehörige kommt? Läßt sich die Bundes-ÖVP von ihren ParteikollegInnen aus Graz überzeugen und was sagt Wien dazu, dessen Ausländerwahlrecht gerade von ÖVP und FPÖ vor den Verfassungsgerichtshof gebracht wurde? Ein politischer Rundruf von Radio Stimme.
Gestaltung: Gerd Valchars