Das EU-Parlament wurde bereits bei der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) durch die am 25. März 1957 von von 6 Gründungsstaaten unterzeichneten Verträge von Rom eingerichtet. Seit 1962 heißt diese Einrichtung auch EU-Parlament. Im Juni 1979 wurde das Europäische Parlament zum ersten Mal in allgemeiner und direkter Wahl für eine Funktionsperiode von 5 Jahren gewählt. Seit dem Jahr 1979 wird das Europäische Parlament alle 5 Jahre in direkter Wahl von europäischen Bürgerinnen und Bürgern gewählt, wobei die Wahlbeteiligung nicht wirklich hoch ist.
Was bringt überhaupt ein EU-Parlament und was sollen wir von einer zur Ziet diskutierten EU-Bürgerschaft halten? Diese und noch mehr Diskussionsansätze in einem Beitrag von Daniela Schopf.