Eigentlich rechtlich klar: Auch für KI-Training muss das Urheberrecht eingehalten werden

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Anfang dieses Monats hat das Unternehmen Anthropic im Rechtsstreit mit Urheber*innen eine außergerichtliche Einigung getroffen. Diese hatten geklagt, dass ihre Werke zum Trainieren von KI-Modellen ohne Erlaubnis unentgeltlich verwendet wurden. Es ist eine der größten Erfolge von Kreativschaffenden gegen die Verwendung ihrer Arbeit ohne Entlohnung durch große Techunternehmen. Die Praxis scheint allerdings immer noch bei den allermeisten KI-Unternehmen weiterhin Standard zu sein. Dabei hat für die EU schon letztes Jahr eine Studie ergeben, dass es eine eindeutige Verletzung des Urheberrechts sei. Die interdisziplinäre Studie von Prof. Dr. Tim W. Dornis von der Universität Hannover und von Prof. Dr. Sebastian Stober von der Universität Magdeburg trägt den Titel „Copyright & Training of Generative AI – Technological and Legal Foundations” und wurde von der Initiative Urheberrecht in Auftrag gegeben. In ihrer Arbeit konzentrieren sich Prof. Dornis und Prof. Stober auf die urheberrechtliche Bewertung der Verarbeitung von geschütztem Material, wie Lieder, Bilder und Texte, als Trainingsdaten für KI-Modelle. Sie stellen dabei ganz klar fest, dass große KI-Konzerne für das Training ihrer generativen KIs urheberrechtlich geschütztes Material nutzen, ohne dabei eine Erlaubnis einzuholen oder Nutzungslizenzen zu erwerben, wodurch sie gegen das Urheberrecht verstoßen. Diese umfangreiche wissenschaftliche Evidenz könnte dabei helfen, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die Wissensarbeit und künstlerisches Schaffen besser schützt. Radio Corax sprach mit Mathias Hornschuh von der Initiative Urheberrecht über die Studie, wo das Urheberrecht bei KI-Modellen zu beachten wäre und über die Reaktion auf die Anhörung im EU-Parlament.

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Studie belegt: KI Training verletzt Urheber*innenrecht
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